Photovoltaik und Solaranlage in Stein am Rhein
Stein am Rhein: das alte Solarverbot ist aufgehoben
Auch in Stein am Rhein liefert die EKS zum kantonalen Einheitspreis von 34.80 Rappen je Kilowattstunde; einen eigenen Stadttarif gibt es nicht. Eingespeist wird zum Satz des Werks, mindestens aber zu den 6.00 Rappen, die das Gesetz unter 30 Kilowatt vorschreibt — 28.80 Rappen Unterschied. Bei 26.1 Prozent erneuerbaren Heizsystemen und 333 Kilowattstunden Solarstrom je Einwohner ist in der Stadt noch viel Dachfläche frei.
Photovoltaik-Stromproduktion je Einwohner nach den Energiekennwerten des Kantons Schaffhausen, Datenstand 20. November 2024. Das Bezugsjahr ist im Datensatz nicht angegeben.
Was eine Solaranlage in Stein am Rhein kostet
Was eine Anlage in Stein am Rhein kostet, hängt an der Zone. In der Altstadtzone kommen die Wahl von Farbe und Verlegemuster, eine Visualisierung und das ordentliche Baubewilligungsverfahren zum Montageaufwand hinzu; in den Wohnzonen und in der Industriezone ist es ein gewöhnliches Vorhaben. Die stärkste Anlage der Stadt, 263.64 Kilowatt an der Hofwisenstrasse, steht denn auch nicht im Kern, sondern auf meldepflichtigem Gebiet. Verlangen Sie in der Altstadt eine eigene Position für die Baueingabe; sonst ist nicht erkennbar, was Sie für das Verfahren und was Sie für die Technik bezahlen.
Beim Preis ist die grösste der sechs Gemeinden kein Sonderfall: 34.80 Rappen inklusive Mehrwertsteuer, 32.197 ohne, aufgeteilt in 15.480 Rappen Netznutzung und 12.630 Rappen Energie. Nur die Stadt Schaffhausen zahlt mit ihrem eigenen Werk weniger, nämlich 32.63 Rappen — Stein am Rhein liegt 2.17 Rappen darüber, ohne dass sich daran etwas ändern liesse. Gestalten kann die Stadt derzeit vor allem bei der Wärme: Ab der zweiten Jahreshälfte 2027 soll eine Energiezentrale laufen und bis 2028 ein Fernwärmenetz die ganze Altstadt erschliessen. Das ersetzt eine Heizung, nicht den Strombezug — eine Photovoltaikanlage bleibt auch mit Fernwärmeanschluss eine eigenständige Rechnung.
Was Ihr Solarstrom in Stein am Rhein wert ist
| Position | 2026 | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| PositionStrom, den Sie beziehen | 202634.80 Rp./kWh | Was dahinterstecktStandardprodukt für einen Haushalt mit 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG, inklusive Mehrwertsteuer. Ohne Mehrwertsteuer sind es 32.197 Rappen: 12.630 Energie, 15.480 Netznutzung, 0.000 Abgaben, 2.300 Netzzuschlag des Bundes. |
| PositionStrom, den Sie einspeisen | 2026ab 6.00 Rp./kWh | Was dahinterstecktGesetzliche Mindestvergütung für Anlagen unter 30 Kilowatt. Sie greift, wenn der vierteljährliche Referenz-Marktpreis darunter fällt — im zweiten Quartal 2026 war das mit 3.896 Rappen der Fall. Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG nennt für 2026 keinen festen Rappenwert, sondern vergütet nach eben diesem Referenz-Marktpreis; im ersten Quartal 2026 lag er bei 10.266 Rappen. |
| PositionIhr Vorteil je selbst verbrauchter kWh | 202628.8 Rp. | Was dahinterstecktDer Abstand zwischen dem, was Sie zahlen, und dem, was Sie für eingespeisten Strom mindestens erhalten — gerechnet allein mit der gesetzlichen Untergrenze, ohne Herkunftsnachweis und ohne allfälligen Zuschlag Ihres Werks. |
25 der 26 Schaffhauser Gemeinden werden vom Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen beliefert und zahlen deshalb denselben Preis. Nur in der Stadt Schaffhausen gibt es mit SH POWER ein zweites Werk. Ein Gemeindevergleich der Bezugspreise würde im Kanton Schaffhausen also nichts zeigen — deshalb vergleichen diese Seiten den Solarausbau statt den Tarif.
Stein am Rhein beim Solarausbau
Photovoltaik-Stromproduktion je Einwohner, Kilowattstunden
Energiekennwerte des Kantons Schaffhausen, Datenstand 20. November 2024, Bezugsjahr im Datensatz nicht angegeben. Der Mittelwert ist der Median aller 26 Gemeinden.
Mit 333 Kilowattstunden Solarstrom je Einwohner steht Stein am Rhein auf Rang 23 von 26 Gemeinden; absolut sind es 1.19 Gigawattstunden. Beim Anteil erneuerbarer Heizsysteme liegt die Stadt mit 26.1 Prozent auf dem drittletzten Platz. Die naheliegende Erklärung — das geschützte Ortsbild — trägt allerdings nicht: Neuhausen am Rheinfall steht in keiner der beiden Ortsbildlisten des Kantons und hat mit 205 Kilowattstunden den tiefsten Wert überhaupt. Plausibler ist die Siedlungsstruktur mit vielen Mehrfamilienhäusern, wenigen Landwirtschaftsgebäuden und einer dichten historischen Kernzone. Für Sie heisst das vor allem eines: In den Wohn- und Gewerbezonen ausserhalb des Kerns liegt hier viel unbelegtes Dach.
Was die EKS je eingespeister Kilowattstunde vergütet, ist an eine Bundesgrösse gebunden und wechselt deshalb viermal jährlich; für 2026 gibt es keinen festen Wert, den man hier hinschreiben könnte. Gesichert bleibt die gesetzliche Preisuntergrenze von 6.00 Rappen bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung. In einem Mehrfamilienhaus lohnt der Blick auf einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, weil so mehr Strom im Gebäude bleibt, statt zur Untergrenze ins Netz zu gehen. Klären Sie vor der Bestellung ausserdem, was die EKS für den Herkunftsnachweis vergütet.
Wer in Stein am Rhein was bezahlt
| Ebene | Was Sie bekommen | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| EbeneBund | Was Sie bekommenPronovo richtet die Einmalvergütung aus: ein Grundbeitrag plus ein Beitrag je Kilowatt Leistung, mit Zuschlag für steile Neigung. | Was das für Sie bedeutetDer grösste Einzelposten. Den Antrag stellt Ihr Partnerbetrieb. |
| EbeneKanton Schaffhausen, Anlage | Was Sie bekommenKeinen Rappen. Das kantonale Förderprogramm verweist für die Stromproduktion ausdrücklich auf Pronovo. | Was das für Sie bedeutetRechnen Sie diese Ebene für die Module gar nicht erst ein. |
| EbeneKanton Schaffhausen, Speicher | Was Sie bekommen1’000 Franken pro Anlage ab 10 Kilowattstunden nutzbarer Kapazität, höchstens 25 Prozent der Gesamtinvestition. Gesuch zwingend vor Installationsbeginn über das kantonale Förderportal. | Was das für Sie bedeutetAnders als im Nachbarkanton Thurgau gibt es hier kein Kontingent und keine Warteliste. Wer das Gesuch rechtzeitig stellt, kann mit dem Beitrag rechnen — ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Wer erst nach dem Einbau fragt, geht leer aus. |
| EbeneGemeinde Stein am Rhein | Was Sie bekommenVon der Stadt gibt es nichts — weder für die Anlage noch für einen Speicher. Der Stadtrat liess 2020 ein Postulat zur Solarstromförderung als erfüllt abschreiben und kündigte ein eigenes Reglement für Beiträge an energetische Massnahmen an; im Rechtsbuch der Stadt steht es bis heute nicht, und im kantonalen Förderprogramm 2026 erscheint Stein am Rhein nicht. | Was das für Sie bedeutetKalkulieren Sie mit der Bundes-Einmalvergütung und, wenn ein Speicher ab 10 Kilowattstunden nutzbarer Kapazität dazukommt, mit Fr. 1’000 des Kantons; ein städtischer Zuschuss kommt nicht dazu. In der Altstadt wiegt der Verfahrensaufwand ohnehin schwerer als der fehlende Beitrag der Stadt. |
Bemalte Altstadt, Hohenklingen, erster Wakkerpreis
Stein am Rhein liegt am Ausfluss des Untersees in den Rhein, auf 413 Metern und 5.75 Quadratkilometern ohne Seeanteil; rund 3’960 Menschen leben hier nach der kantonalen Zählung für 2025, die Stadt selbst weist 3’993 aus. Die Altstadt mit ihren bemalten Fassaden ist ein geschütztes Ortsbild von nationaler Bedeutung; über ihr steht die Burg Hohenklingen, und der Quartierteil Burg gehört ebenfalls zur Stadt, ohne eigene Postleitzahl. Die Bau- und Nutzungsordnung teilt das Gebiet in Altstadt- und Vorstadtzone, Wohnzonen W1 bis W4, Wohn- und Gewerbezonen, eine Industriezone und weitere Zonen — und diese Einteilung entscheidet über jedes Dachprojekt. Für die Altstadt schreibt sie Satteldächer und unglasierte, dunkel getönte Biberschwanzziegel vor, Dachaufbauten nur als Schleppgauben oder Giebellukarnen und das Dach vor den Aufbauten durchgehend. Ausserhalb dieses Kerns liegen gewöhnliche Wohnquartiere und Gewerbeflächen mit den grössten zusammenhängenden Dächern der Stadt.
1972 erhielt Stein am Rhein den ersten Wakkerpreis des Schweizer Heimatschutzes überhaupt, mit der Begründung, die Stadt habe zu einem aussergewöhnlichen, ja einzigartigen Stadtbild in beispielhafter Weise Sorge getragen. Diese Tradition erklärt, warum hier genauer geprüft wird als anderswo im Kanton. Energiepolitisch setzt die Stadt derzeit auf Wärme: Im August 2024 beantragte der Stadtrat dem Einwohnerrat die Gründung der Wärmeverbund Stein am Rhein AG mit der EKS als Mehrheitsaktionärin; Photovoltaik kommt in dieser Vorlage nicht vor. Eine Energie- und Umweltkommission besteht seit September 2020 und berät den Stadtrat in Energiefragen.
Was Sie in Stein am Rhein bewilligen lassen müssen
Hier ist zuerst ein verbreiteter Irrtum auszuräumen. Die Bau- und Nutzungsordnung von 2007 untersagte in der Altstadt noch «nach aussen in Erscheinung tretende Sonnenkollektoren» — dieser Satz steht in der geltenden Fassung nicht mehr. Was gilt, ist Artikel 36 Absatz 5 und nur dieser: «Solaranlagen sind bewilligungspflichtig.» Der Erläuterungsbericht zur Revision begründet die Streichung damit, dass Solaranlagen in Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes abschliessend geregelt sind; weil die Altstadt ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung ist, bleiben sie dort immer bewilligungspflichtig, ein generelles Verbot liesse sich jedoch nicht halten. Ersatzlos entfallen ist auch die frühere Pflicht, Kollektoren in den Wohnzonen in die Dachfläche zu integrieren; dort gelten heute die normalen kantonalen Anpassungskriterien, und die Verfahrenskarte weist an der Hofwisenstrasse das Meldeverfahren aus, während sie am Rathausplatz die Bewilligungspflicht zeigt. Wer heute schreibt, in der Steiner Altstadt sei Solar verboten, zitiert totes Recht: Es braucht ein Baugesuch, und der Massstab sind dunkle Ziegel, geringe Reflexion und eine ruhige, zusammenhängende Fläche.
Im Kanton Schaffhausen genügt für eine genügend angepasste Dachanlage in der Bau- und in der Landwirtschaftszone die Meldung 30 Tage vor Baubeginn an die kommunale Baubehörde. Angepasst heisst: Überstand höchstens 20 Zentimeter, kompakte zusammenhängende Fläche, reflexionsarme Ausführung. Immer baubewilligungspflichtig sind Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern kantonaler oder nationaler Bedeutung, in geschützten Ortsbildern, in Dorfkern- und Schutzzonen sowie alle Anlagen, welche die Anpassungskriterien nicht erfüllen. In Industrie- und Gewerbezonen gilt überall nur die Meldung. Der Kanton führt eine parzellenscharfe Verfahrenskarte — die Bewilligungspflicht gilt nie für ein ganzes Gemeindegebiet, sondern nur für den geschützten Perimeter.
Einfamilienhaus in Stein am Rhein, 10 kWp
Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.
| Fall | Produktion | Eigenverbrauch | Gesparter Bezug | Vergütung | Nutzen je Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Fallohne Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch30 % | Gesparter Bezug992 CHF | Vergütung399 CHF | Nutzen je Jahr1'391 CHF |
| Fallmit Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch60 % | Gesparter Bezug1'984 CHF | Vergütung228 CHF | Nutzen je Jahr2'212 CHF |
Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 34.80 Rp./kWh Bezugspreis sowie bewusst nur die gesetzliche Untergrenze von 6.00 Rp./kWh für die Einspeisung. Vergütet Ihr Werk mehr oder verkaufen Sie den Herkunftsnachweis, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.
Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach in Stein am Rhein.
Für Ihr Dach in 8260 erstellen bis zu drei Fachbetriebe der Umgebung je eine Offerte, gerechnet mit 34.80 Rappen. Liegt Ihr Haus in der Altstadt- oder Vorstadtzone, sagen Sie es gleich: Verboten ist dort nichts, aber ohne Baugesuch geht es nicht, und das gehört in den Zeitplan. Der Vergleich verpflichtet zu nichts.
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Datenstand 2. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · Förderprogramm Energie 2026 des Kantons Schaffhausen · Planungshilfe «Solaranlagen effizient und gut gestaltet», Dezember 2025 · Energiekennwerte des Kantons Schaffhausen. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer. Tarife und Fördersätze ändern jährlich.