Solaranlage und Photovoltaik im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Photovoltaik Kanton Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Ausserrhoden: 31.07 bis 35.43 Rappen in 20 Gemeinden

In Appenzell Ausserrhoden reicht der Haushaltstarif 2026 von 31.07 Rappen je Kilowattstunde, die vierzehn der zwanzig Gemeinden bei den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken bezahlen, bis zu 35.43 Rappen beim Elektrizitätswerk Heiden. Wer zurückspeist, ist im ganzen Kantonsgebiet durch denselben gesetzlichen Mindestwert abgesichert: 6.00 Rappen ohne Mehrwertsteuer, solange die Anlage keine 30 Kilowatt erreicht. Der Abstand vom günstigsten zum teuersten Bezug beträgt lediglich 4.36 Rappen — was die Gemeinden dieses Kantons wirklich unterscheidet, ist etwas anderes.

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1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

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Acht kurze Blätter — das erste ist das einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Appenzell Ausserrhoden zahlt keinen Beitrag an Batteriespeicher — ein Speicher rechnet sich hier über den Eigenverbrauch.

Schritt 6 von 9

Das Fördergesuch für die Anlage stellen Sie hier erst nach der Inbetriebnahme, nicht vorher.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

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Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

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Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

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20
Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden — 14 davon werden von den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken beliefert und zahlen denselben Bezugspreis
4.36
Rappen liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Leitwert, von 31.07 in Hundwil bis 35.43 in Heiden
153%
erreicht Hundwil beim Deckungsgrad, Wolfhalden nur 34 Prozent — Median 78.3
30Tage
hat die Gemeinde Zeit, gegen eine gemeldete Dachanlage Einwand zu erheben — danach darf gebaut werden
Hundwil 152.6 %Schönengrund 111.3 %Stein 109.5 %Schwellbrunn 104.9 %Wald 101.6 %Reute 97.4 %Urnäsch 90.9 %Rehetobel 89.0 %Grub 80.1 %Trogen 79.3 %Teufen 77.4 %Bühler 72.0 %Speicher 71.6 %Gais 62.9 %Lutzenberg 58.4 %Herisau 44.0 %Waldstatt 42.1 %Heiden 40.1 %Walzenhausen 36.0 %Wolfhalden 34.3 %Hundwil 152.6 %Schönengrund 111.3 %Stein 109.5 %Schwellbrunn 104.9 %Wald 101.6 %Reute 97.4 %Urnäsch 90.9 %Rehetobel 89.0 %Grub 80.1 %Trogen 79.3 %Teufen 77.4 %Bühler 72.0 %Speicher 71.6 %Gais 62.9 %Lutzenberg 58.4 %Herisau 44.0 %Waldstatt 42.1 %Heiden 40.1 %Walzenhausen 36.0 %Wolfhalden 34.3 %

Theoretischer Deckungsgrad aller zwanzig Ausserrhoder Gemeinden nach der kantonalen Potenzialrechnung.

Kosten

Was eine Solaranlage im Kanton Appenzell Ausserrhoden kostet

Was eine Photovoltaikanlage in Appenzell Ausserrhoden kostet, richtet sich nach dem einzelnen Dach und nicht nach der Gemeinde. Der Kanton misst 243 Quadratkilometer, und zwischen dem Talgrund bei Lustmühle und den Höfen über Schwellbrunn auf 966 Metern liegen ganz verschiedene Baustellen: Zufahrt, Schneelast, Gerüstaufwand und Kabelweg schlagen unterschiedlich zu Buche. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Unterkonstruktion, Module, Wechselrichter, Elektroarbeiten, Gerüst und die Anmeldung beim Werk einzeln aufgeführt sind. Verlangen Sie zusätzlich, dass die Auslegung auf Ihrem eigenen Verbrauchsprofil beruht; bei nahezu gleichen Tarifen entscheidet der Eigenverbrauch über das Ergebnis. Einen kantonalen Photovoltaik-Kataster gibt es übrigens nicht — für die Ertragsschätzung verweist der Kanton ausdrücklich auf sonnendach.ch des Bundes, seine eigene Potentialkarte im Geoportal betrifft allein die Wärme.

Die vierzehn SAK-Gemeinden teilen ein einziges Tarifblatt: 31.07 Rappen mit und 28.741 Rappen ohne Mehrwertsteuer, Den grösseren Brocken macht mit 13.968 Rappen die gelieferte Energie aus, 10.913 entfallen auf das Netz; der Rest verteilt sich auf den Netzzuschlag des Bundes und weitere vorgeschriebene Positionen. Kommunale Abgaben fallen keine an. Die sechs übrigen Gemeinden haben eigene Werke und eigene Werte: Wolfhalden 31.31, Reute 31.55, Schönengrund 31.86, Urnäsch 32.41, Walzenhausen 32.95 und Heiden 35.43 Rappen. Bei Heiden stammt der Aufschlag fast vollständig aus der Netznutzung mit 14.263 Rappen; in Wolfhalden ist es umgekehrt, dort ist die Energie mit 8.25 Rappen die günstigste des Kantons und das Netz mit 16.680 Rappen die teuerste. Für Ihre Rechnung zählt am Ende nur, welches Werk an Ihrer Adresse liefert — das steht auf der Stromrechnung.

Die Gemeinden

Tarif, Deckungsgrad und Zonenlage im Vergleich

Nach rechts wischen — diese Tabelle ist breiter als der Bildschirm.

GemeindeLandschaftBezug 2026DeckungsgradLandwirtschaftszoneEinwohnerWerk
GemeindeHundwilLandschaftHinterlandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad152.6 %Landwirtschaftszone84 %Einwohner967WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeSchönengrundLandschaftHinterlandBezug31.86 Rp.Deckungsgrad111.3 %Landwirtschaftszone60 %Einwohner564WerkHydrantenkorporation & Elektraversorgung Schönengrund
GemeindeSteinLandschaftHinterlandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad109.5 %Landwirtschaftszone71 %Einwohner1'499WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeSchwellbrunnLandschaftHinterlandBezug31.07 Rp.
weiteres Werk 28.10
Deckungsgrad104.9 %Landwirtschaftszone64 %Einwohner1'547WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeWaldLandschaftVorderlandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad101.6 %Landwirtschaftszone70 %Einwohner923WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeReuteLandschaftVorderlandBezug31.55 Rp.
weiteres Werk 33.68 / 32.69
Deckungsgrad97.4 %Landwirtschaftszone48 %Einwohner717WerkElektra-Korporation Reute, Elektrische Energie
GemeindeUrnäschLandschaftHinterlandBezug32.41 Rp.
weiteres Werk 31.07
Deckungsgrad90.9 %Landwirtschaftszone58 %Einwohner2'378WerkElektrizitätswerk Urnäsch AG
GemeindeRehetobelLandschaftVorderlandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad89.0 %Landwirtschaftszone54 %Einwohner1'711WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeGrubLandschaftVorderlandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad80.1 %Landwirtschaftszone56 %Einwohner990WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeTrogenLandschaftMittellandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad79.3 %Landwirtschaftszone41 %Einwohner1'954WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeTeufenLandschaftMittellandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad77.4 %Landwirtschaftszone35 %Einwohner6'659WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeBühlerLandschaftMittellandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad72.0 %Landwirtschaftszone28 %Einwohner1'968WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeSpeicherLandschaftMittellandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad71.6 %Landwirtschaftszone20 %Einwohner4'511WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeGaisLandschaftMittellandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad62.9 %Landwirtschaftszone43 %Einwohner3'161WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeLutzenbergLandschaftVorderlandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad58.4 %Landwirtschaftszone27 %Einwohner1'338WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeHerisauLandschaftHinterlandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad44.0 %Landwirtschaftszone21 %Einwohner16'150WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeWaldstattLandschaftHinterlandBezug31.07 Rp.Deckungsgrad42.1 %Landwirtschaftszone36 %Einwohner1'911WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeHeidenLandschaftVorderlandBezug35.43 Rp.Deckungsgrad40.1 %Landwirtschaftszone21 %Einwohner4'425WerkElektrizitätswerk Heiden AG
GemeindeWalzenhausenLandschaftVorderlandBezug32.95 Rp.Deckungsgrad36.0 %Landwirtschaftszone39 %Einwohner2'094WerkElektra Walzenhausen
GemeindeWolfhaldenLandschaftVorderlandBezug31.31 Rp.Deckungsgrad34.3 %Landwirtschaftszone44 %Einwohner1'919WerkElektra Korporation EKW

Wo ein zweites Werk ausgewiesen ist, führt die ElCom mehrere Netzbetreiber für dasselbe Gemeindegebiet. In Schwellbrunn beliefert die Elektrokorporation Wald-St. Peterzell die Gebiete Beldschwende und Tüfi, in Urnäsch versorgt das Elektrizitätswerk Urnäsch den grössten Teil der Gemeinde, und in Reute teilen sich drei Korporationen das Gebiet. Welches Werk Ihre Adresse versorgt, steht auf Ihrer Stromrechnung.

Der Vergleich

Was die Gemeinden voneinander trennt

Theoretischer Deckungsgrad, Dachpotenzial im Verhältnis zum Stromverbrauch, in Prozent

Hundwil 6'869 gegen 4'502 MWh152.6
Schönengrund 2'576 gegen 2'315 MWh111.3
Stein 8'121 gegen 7'417 MWh109.5
Schwellbrunn 8'016 gegen 7'641 MWh104.9
Wald 4'467 gegen 4'395 MWh101.6
Reute 2'678 gegen 2'748 MWh97.4
Urnäsch 13'432 gegen 14'779 MWh90.9
Rehetobel 6'252 gegen 7'028 MWh89.0
Grub 3'347 gegen 4'178 MWh80.1
Trogen 6'238 gegen 7'870 MWh79.3
Teufen 20'961 gegen 27'087 MWh77.4
Bühler 6'798 gegen 9'440 MWh72.0
Speicher 12'969 gegen 18'123 MWh71.6
Gais 13'492 gegen 21'439 MWh62.9
Lutzenberg 2'955 gegen 5'061 MWh58.4
Herisau 40'371 gegen 91'795 MWh44.0
Waldstatt 7'482 gegen 17'759 MWh42.1
Heiden 13'737 gegen 34'229 MWh40.1
Walzenhausen 6'132 gegen 17'019 MWh36.0
Wolfhalden 6'561 gegen 19'106 MWh34.3

Kantonale Berichte «Solarenergiepotential» vom Februar 2017, Bezugsjahr 2009, gerechnet mit 15 Prozent Modulwirkungsgrad und 80 Prozent Performance Ratio; berücksichtigt sind Dachflächen ab 40 Quadratmetern flach beziehungsweise 15 Quadratmetern geneigt. Die Reihe taugt als Rangfolge und Struktur, nicht als Aussage über den heutigen Ausbaustand.

Anteil des Dachpotenzials in der Landwirtschaftszone, in Prozent

Speicher 1'826 geeignete Gebäude20
Herisau Gebäudezahl nicht ausgewiesen21
Heiden 1'844 geeignete Gebäude21
Lutzenberg 450 geeignete Gebäude27
Bühler 849 geeignete Gebäude28
Teufen 2'951 geeignete Gebäude35
Waldstatt 947 geeignete Gebäude36
Walzenhausen 978 geeignete Gebäude39
Trogen 860 geeignete Gebäude41
Gais 1'702 geeignete Gebäude43
Wolfhalden 888 geeignete Gebäude44
Reute 410 geeignete Gebäude48
Rehetobel 1'049 geeignete Gebäude54
Grub 519 geeignete Gebäude56
Urnäsch 1'765 geeignete Gebäude58
Schönengrund 357 geeignete Gebäude60
Schwellbrunn 986 geeignete Gebäude64
Wald 661 geeignete Gebäude70
Stein 990 geeignete Gebäude71
Hundwil 885 geeignete Gebäude84

Je höher dieser Anteil, desto mehr der geeigneten Dächer stehen ausserhalb der Bauzone. Dort beurteilt neben der Gemeinde die kantonale Abteilung Raumentwicklung, was das Verfahren länger macht.

Der eigentliche Unterschied zwischen den Ausserrhoder Gemeinden steht nicht im Tarifblatt, sondern in einer kantonalen Berichtsreihe: Für jede der zwanzig Gemeinden hat der Kanton das Photovoltaik-Potenzial aller geeigneten Dächer dem örtlichen Stromverbrauch gegenübergestellt. Die Reihe führt von Hundwil mit 152.6 Prozent über Schönengrund 111.3, Stein 109.5, Schwellbrunn 104.9, Wald 101.6, Reute 97.4, Urnäsch 90.9, Rehetobel 89.0, Grub 80.1, Trogen 79.3, Teufen 77.4, Bühler 72.0, Speicher 71.6, Gais 62.9, Lutzenberg 58.4, Herisau 44.0, Waldstatt 42.1, Heiden 40.1 und Walzenhausen 36.0 bis zu Wolfhalden mit 34.3 Prozent; der Median liegt bei 78.3 Prozent. Zwischen dem höchsten und dem tiefsten Wert steht damit der Faktor viereinhalb, während sich die Strompreise um 4.36 Rappen unterscheiden. Sichtbar wird darin die Siedlungsstruktur: oben die Streusiedlungsgemeinden mit vielen Ökonomiegebäuden und geringem Verbrauch, unten die Orte mit Industrie, Kliniken und dichter Bebauung. Erschienen sind diese Blätter im Februar 2017; gerechnet haben sie auf dem Verbrauchsjahr 2009 mit 15 Prozent Modulwirkungsgrad und 80 Prozent Performance Ratio, berücksichtigt sind Flachdächer ab 40 und Schrägdächer ab 15 Quadratmetern — als Rangfolge belastbar, als Aussage über heute nicht.

Bei der Einspeisung ist der Kanton dagegen uneinheitlich. Die SAK vergütet den höheren Wert aus zugesichertem Ansatz und vierteljährlichem Referenz-Marktpreis des Bundes, wobei für Anlagen unter dreissig Kilowatt 6.00 Rappen ohne Mehrwertsteuer die Untergrenze bilden, Anlagen ab 30 Kilowatt ohne Eigenverbrauch 6.20 Rappen erhalten und grosse Anlagen mit Eigenverbrauch einer Degression unterliegen; der Herkunftsnachweis bringt 1.50 Rappen dazu. Das Elektrizitätswerk Urnäsch arbeitet ebenfalls mit 6.00 Rappen als Untergrenze, staffelt aber nicht ab — auch über 150 Kilowatt bleibt es dabei —, vergütet den Herkunftsnachweis jedoch nur mit 1.00 Rappen. Die Elektra Walzenhausen zahlt einen festen Einheitstarif von 7.00 Rappen ohne Unterscheidung nach Tageszeit und berücksichtigt Herkunftsnachweise ausdrücklich nicht, und in Beldschwende und Tüfi, zwei Aussengebieten von Schwellbrunn, zahlt die Elektrokorporation Wald-St. Peterzell unverändert 12.00 Rappen, sofern die Anlage 30 Kilovoltampere nicht überschreitet. Für das Elektrizitätswerk Heiden, die Elektra Korporation EKW in Wolfhalden, die Elektraversorgung Schönengrund sowie die beiden Elektra-Korporationen in Reute sind die Ansätze nicht öffentlich belegt; sicher ist dort nur der gesetzliche Mindestwert von 6.00 Rappen, während die genaue Höhe im Tarifblatt des jeweiligen Werks steht.

Förderung

Wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden was bezahlt

EbeneWas Sie bekommenWas das für Sie bedeutet
EbeneBundWas Sie bekommenDie Einmalvergütung von Pronovo — eine Grundpauschale, ein Betrag je installiertem Kilowatt und ein Aufschlag für sehr steile Flächen.Was das für Sie bedeutetSie ist die Grundlage von allem: Der kantonale Beitrag bemisst sich als Prozentsatz genau dieser Summe. Angemeldet wird die Anlage von dem Betrieb, der bei Ihnen baut.
EbeneKanton, Massnahme kM-21Was Sie bekommenHöchstens 50 Prozent der Einmalvergütung des Bundes obendrauf, bei Inbetriebnahme ab dem 1. September 2025 — davor waren es bis zu 100 Prozent. Obergrenze Fr. 100’000 je Vorhaben, Mindestleistung 2 kWp. Ausgeschlossen sind Anlagen mit hoher Einmalvergütung ohne Eigenverbrauch und Anlagen mit Auktionszuschlag.Was das für Sie bedeutetAppenzell Ausserrhoden legt als einer der wenigen Kantone überhaupt etwas auf die Bundesvergütung drauf. Rechnen Sie mit rund der Hälfte dessen, was Pronovo Ihnen zusichert.
EbeneKanton, Zeitpunkt des GesuchsWas Sie bekommenBei der Photovoltaik reichen Sie erst nach der Inbetriebnahme ein — und erst, wenn der Entscheid des Bundes zur Einmalvergütung rechtskräftig ist. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2022 und Ende 2026 läuft die Frist bis Ende 2027.Was das für Sie bedeutetDas ist die Ausnahme von der sonst geltenden Regel, dass ein Fördergesuch vor Baubeginn vorliegen muss — und ein häufiges Missverständnis. Wer hier vorher einreicht, reicht zu früh ein. Eine erteilte Zusicherung verfällt nach 24 Monaten.
EbeneKanton, BatteriespeicherWas Sie bekommenKeinen Beitrag. Die kantonale Massnahmenliste kennt keine Speichermassnahme.Was das für Sie bedeutetEin Speicher muss sich hier allein über den Eigenverbrauch rechnen. Das fällt stärker ins Gewicht als anderswo, weil die Einspeisevergütung des grössten Werks bei grösseren Anlagen mit der Leistung sinkt.
EbeneKanton, BeratungWas Sie bekommenMassnahme ikM-20: eine Pauschale von Fr. 300 für eine Beratung zur Solarenergie, ausschliesslich über den Verein Energie AR/AI.Was das für Sie bedeutetEine bezahlbare Zweitmeinung, bevor Sie sich für eine Offerte entscheiden.
EbeneDie Gemeinden Was Sie bekommenÜber die Massnahme kM-21 höchstens 50 Prozent der Einmalvergütung des Bundes, sofern die Inbetriebnahme nicht vor dem 1. September 2025 lag, begrenzt auf 100’000 Franken je Vorhaben und erst ab einer Leistung von 2 Kilowatt-Peak. Dazu kommt die Beratungspauschale von 300 Franken nach ikM-20, die ausschliesslich über den Verein Energie AR/AI läuft. Für Batteriespeicher zahlt der Kanton nichts; die Massnahmenliste kennt keine Speichermassnahme. Was das für Sie bedeutetAnders als sonst üblich reichen Sie das Gesuch nicht vor Baubeginn ein, sondern erst nach Inbetriebnahme und nach Rechtskraft des Pronovo-Entscheids über die Einmalvergütung — Photovoltaik ist die ausdrückliche Ausnahme von der Regel. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2026 läuft die Eingabefrist bis Ende 2027, und eine Beitragszusicherung verfällt nach 24 Monaten. Ein Budget oder eine Reihenfolge nach Eingang ist nicht publiziert; es gilt allein der Vorbehalt der verfügbaren Mittel.
Die Region

Zwanzig Gemeinden, keine Bezirke mehr

Appenzell Ausserrhoden zählt am 1. Januar 2026 genau 57’393 Einwohnerinnen und Einwohner auf 243 Quadratkilometern und ist in zwanzig Einwohnergemeinden gegliedert. Regierungs- und Parlamentssitz ist Herisau, Gerichtssitz Trogen, und der höchste Punkt liegt mit dem Säntis auf 2’502 Metern an der Grenze zu Innerrhoden und St. Gallen. Die geläufige Dreiteilung in Vorderland, Mittelland und Hinterland ist heute ein reiner Landschaftsname: Die Bezirke wurden 1995 formell abgeschafft, eine Bezirksbehörde besteht nicht, und für Bauen und Melden ist ausschliesslich die Gemeinde zuständig. Sieben Gemeinden zählen zum Hinterland, fünf zum Mittelland und acht zum Vorderland. Acht Ortsbilder von nationaler Bedeutung liegen im Kantonsgebiet — Herisau samt dem Weiler Schwänberg, Hundwil, Schwellbrunn, Urnäsch, Gais, Trogen und Heiden; in den übrigen Gemeinden löst die kommunale Ortsbildschutzzone die Bewilligungspflicht aus.

Energiepolitisch hat sich der Kanton im Energiegesetz vorgenommen, bis 2035 mindestens 40 Prozent des kantonalen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien im Kanton zu decken. Für Neubauten und ihnen gleichgestellte Um- und Anbauten verlangt dasselbe Gesetz seit dem 1. Januar 2023 eine eigene Stromerzeugung von wenigstens 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche; mehr als 30 Kilowatt werden dabei nie gefordert; eine Ersatzabgabe kennt Ausserrhoden nicht, die einzige Alternative ist die Beteiligung an einer neuen Gemeinschaftsanlage mit 30 Watt je Quadratmeter und einer Bindung über zwanzig Jahre. Das Energiestadt-Label tragen heute Herisau seit 2002, Speicher seit 2009 und Teufen seit 2012; Trogen erhielt es 2014, liess die Zertifizierung Ende 2025 auslaufen und beschloss im Juli 2025 den Ausstieg, und Urnäsch, 2013 zertifiziert, wird nicht mehr geführt. Im Vorderland besteht daneben die Energieregion Appenzellerland über dem Bodensee, der Grub, Heiden, Rehetobel, Reute und Walzenhausen angehören. Energienachweise laufen seit dem 1. Januar 2026 zwingend über die Plattform EVEN, während die Solarmeldung weiterhin mit dem kantonalen Formular an die Gemeinde geht.

Bewilligung

Was Sie im Kanton Appenzell Ausserrhoden bewilligen lassen müssen

Rechtsgrundlage ist Artikel 40a der Bauverordnung, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Absatz 3 verlangt, dass baubewilligungsfreie Solaranlagen vor der Ausführung mit einem kantonalen Formular bei der Baubewilligungsbehörde gemeldet werden; Absatz 4 hält fest, dass die Ausführung zulässig ist, sofern die Behörde binnen dreissig Tagen seit Eingang der Meldung nichts einwendet. Das ist keine Wartezeit, die Sie vor Baubeginn abzusitzen hätten, sondern die Einwendungsfrist der Gemeinde: Es gibt kein Datum, das abzuwarten wäre, sondern eine Frist, nach deren Ablauf ohne Einwand gebaut werden darf. Bewilligungspflichtig bleiben nach Absatz 2 Anlagen auf Dächern und an Fassaden in kommunalen Ortsbildschutzzonen und in Ortsbildschutzzonen nationaler Bedeutung, dazu Vorhaben auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonalem oder nationalem Rang, Objekte mit dem Erhaltungsziel A und Objekte in BLN-Gebieten. Als genügend angepasst gilt nach dem kantonalen Leitfaden vom Juni 2024 eine Anlage, die im rechten Winkel nicht mehr als zwanzig Zentimeter aufbaut, im Grundriss innerhalb des Dachs bleibt, dem Stand der Technik entsprechend reflexionsarm ausgeführt und ohne unnötige Lücken angeordnet ist. Zuständig ist die Gemeinde; ausserhalb der Bauzone, in kantonalen Schutzzonen und in Ortsbildern nationaler Bedeutung beurteilt zusätzlich die Abteilung Raumentwicklung.

Seit dem 1. Januar 2026 regelt Artikel 40a der Bauverordnung das Verfahren. Baubewilligungsfreie Solaranlagen sind der Baubewilligungsbehörde vor der Ausführung mit einem kantonalen Formular zu melden; gebaut werden darf, wenn die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt. Das ist eine Einwendungsfrist der Gemeinde und keine Wartefrist, die Sie vorab einplanen müssten — läuft sie ohne Einwand ab, ist der Weg frei. Zuständig ist die Gemeinde; das Formular stammt vom Kanton.

Immer baubewilligungspflichtig sind nach Absatz 2 Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in kommunalen Ortsbildschutzzonen und in Ortsbildschutzzonen von nationaler Bedeutung, dazu Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern kantonaler oder nationaler Bedeutung, Objekte mit Erhaltungsziel A und Objekte in Gebieten des Bundesinventars der Landschaften. Bei Vorhaben ausserhalb der Bauzone, in kantonalen Schutzzonen und in Ortsbildern nationaler Bedeutung beurteilt zusätzlich die kantonale Abteilung Raumentwicklung. Genügend angepasst heisst nach dem kantonalen Leitfaden kumulativ: höchstens 20 Zentimeter im rechten Winkel über der Dachfläche, von oben gesehen nicht darüber hinausragend, nach dem Stand der Technik reflexionsarm und kompakt angeordnet.

Neubauten: Seit dem 1. Januar 2023 verlangt Artikel 10a des Energiegesetzes, dass ein Teil des Strombedarfs am Gebäude selbst erzeugt wird — nach Artikel 19a bis der Verordnung mindestens 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche, wobei nie 30 Kilowatt oder mehr verlangt werden. Eine Ersatzabgabe gibt es nicht: Wer nicht am eigenen Gebäude baut, beteiligt sich an einer neuen Gemeinschaftsanlage, dann sind 30 Watt je Quadratmeter gefordert, die 30-Kilowatt-Grenze entfällt, und die Beteiligung läuft 20 Jahre. Ausgenommen sind Erweiterungen mit weniger als 50 Quadratmetern neuer Energiebezugsfläche. Einen kantonalen Photovoltaik-Kataster gibt es nicht — der Kanton verweist für die Dacheignung auf sonnendach.ch des Bundes.

Beispielrechnung

Einfamilienhaus in Herisau, 10 kWp

Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.

FallProduktionEigenverbrauchGesparter BezugVergütungNutzen je Jahr
Fallohne SpeicherProduktion9’500 kWhEigenverbrauch30 %Gesparter Bezug885 CHFVergütung399 CHFNutzen je Jahr1'284 CHF
Fallmit SpeicherProduktion9’500 kWhEigenverbrauch60 %Gesparter Bezug1'771 CHFVergütung228 CHFNutzen je Jahr1'999 CHF

Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 31.07 Rp./kWh Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer und 6.00 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer für die Rücklieferung, so wie beide Werte ausgewiesen sind. Der Herkunftsnachweis kommt separat dazu, und liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis höher, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.

Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach in Herisau.

Vierzehn der zwanzig Gemeinden zahlen denselben Preis beim selben Werk — der Unterschied entsteht auf Ihrem Dach, nicht im Tarifblatt. Nennen Sie Ihre Postleitzahl und ein paar Eckdaten, dann schaut sich eine Auswahl von höchstens drei Fachbetrieben die Sache an. Sie entscheiden danach in Ruhe.