Photovoltaik und Solaranlage in Teufen

Photovoltaik Teufen · Appenzell Ausserrhoden

Teufen: 2’951 geeignete Dächer bei 31.07 Rappen Bezug

Teufen ist die zweitgrösste Gemeinde des Kantons, und seine 6’659 Einwohnerinnen und Einwohner beziehen Strom von der SAK zu 31.07 Rappen je Kilowattstunde. Für Rücklieferungen bildet der bundesrechtliche Mindestwert von 6.00 Rappen ohne Mehrwertsteuer den Boden, den das Werk bei Anlagen bis 30 Kilowatt zusichert; für den Herkunftsnachweis kommen 1.50 Rappen obendrauf. Die kantonale Potenzialrechnung zählt hier 2’951 geeignete Gebäude — die höchste Zahl, die die Berichtsreihe für eine Ausserrhoder Gemeinde ausweist.

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2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

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5Soll ein Batteriespeicher dazu?

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Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

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Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

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Appenzell Ausserrhoden zahlt keinen Beitrag an Batteriespeicher — ein Speicher rechnet sich hier über den Eigenverbrauch.

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Das Fördergesuch für die Anlage stellen Sie hier erst nach der Inbetriebnahme, nicht vorher.

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Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

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Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

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31.07
Rappen kostet die bezogene Kilowattstunde 2026 in Teufen beim massgebenden Werk, St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
77.4%
der in Teufen verbrauchten Strommenge könnten die geeigneten Dächer der Gemeinde decken — Rang 11 von 20 im Kanton
35%
dieses Potenzials liegen auf Bauten in der Landwirtschaftszone, also ausserhalb der Bauzone — dort beurteilt der Kanton mit
50%
der Einmalvergütung des Bundes legt der Kanton obendrauf, höchstens Fr. 100’000 — Gesuch erst nach der Inbetriebnahme
Hundwil 152.6 %Schönengrund 111.3 %Stein 109.5 %Schwellbrunn 104.9 %Wald 101.6 %Reute 97.4 %Urnäsch 90.9 %Rehetobel 89.0 %Grub 80.1 %Trogen 79.3 %Teufen 77.4 %Bühler 72.0 %Speicher 71.6 %Gais 62.9 %Lutzenberg 58.4 %Herisau 44.0 %Waldstatt 42.1 %Heiden 40.1 %Walzenhausen 36.0 %Wolfhalden 34.3 %Hundwil 152.6 %Schönengrund 111.3 %Stein 109.5 %Schwellbrunn 104.9 %Wald 101.6 %Reute 97.4 %Urnäsch 90.9 %Rehetobel 89.0 %Grub 80.1 %Trogen 79.3 %Teufen 77.4 %Bühler 72.0 %Speicher 71.6 %Gais 62.9 %Lutzenberg 58.4 %Herisau 44.0 %Waldstatt 42.1 %Heiden 40.1 %Walzenhausen 36.0 %Wolfhalden 34.3 %

Theoretischer Deckungsgrad der zwanzig Ausserrhoder Gemeinden nach der kantonalen Potenzialrechnung: Photovoltaik-Potenzial aller geeigneten Dächer im Verhältnis zum Stromverbrauch der Gemeinde. Median 78.3 Prozent.

Kosten

Was eine Solaranlage in Teufen kostet

In Teufen verteilt sich das Dachpotenzial auf sehr viele kleine Anlagen: Rund 1’495 der geeigneten Gebäude fallen in die Klasse bis 5 Kilowatt-Peak, weitere rund 975 in die Klasse zwischen 5 und 10 Kilowatt-Peak. Für ein Einfamilienhaus dieser Grössenordnung bestimmen Dachform, Ziegelart, Gerüstaufwand und die Länge des Kabelwegs zum Zählerkasten den Preis. In Lustmühle im Talgrund sind die Zufahrten kurz, an den Hanglagen über dem Dorf wird die Montage aufwendiger. Weil so viele vergleichbare Dächer nebeneinanderstehen, lohnt sich das Einholen mehrerer Angebote hier besonders — eingespielte Standardlösungen sind tatsächlich zu haben. Achten Sie darauf, dass Elektroarbeiten und Anmeldung beim Werk als eigene Zeilen erscheinen.

Der Bezugspreis ist im Dorf und in Lustmühle derselbe, obwohl die beiden Ortsteile mehr als hundert Höhenmeter trennen: 31.07 Rappen inklusive Mehrwertsteuer, 28.741 ohne. Gut die Hälfte davon, 13.968 Rappen, ist die Energie selbst, 10.913 das Netz; was bleibt, sind der bundesrechtliche Netzzuschlag und weitere Pflichtposten. Abgaben an das Gemeinwesen fallen nicht an. Ein Wechsel des Lieferanten ist für Haushalte nicht möglich; massgeblich ist das Netzgebiet. Beeinflussen können Sie nur den Anteil, den Sie gar nicht erst beziehen — und dieser Anteil ist bei 31 Rappen Bezug und 6.00 Rappen zugesicherter Vergütung die eigentliche Stellschraube.

Tarife

Was Ihr Solarstrom in Teufen wert ist

Position2026Was dahintersteckt
PositionStrom, den Sie beziehen202631.07 Rp./kWhWas dahinterstecktStandardprodukt für einen Haushalt mit 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, inklusive Mehrwertsteuer. Ohne Mehrwertsteuer sind es 28.741 Rappen, darin 13.968 für die Energie, 10.913 für die Netznutzung, 2.300 Netzzuschlag des Bundes und 1.560 Rappen weitere gesetzliche Positionen.
PositionStrom, den Sie einspeisen2026ab 6.00 Rp./kWhWas dahinterstecktBei St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG gilt der höhere Wert aus diesem Ansatz und dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundes, ohne Mehrwertsteuer, für Anlagen bis 30 Kilowatt. Im ersten Quartal 2026 lag der Referenz-Marktpreis bei 10.27 Rappen, im zweiten bei 3.90 — also gerade dann tief, wenn eine Anlage am meisten liefert.
PositionAb 30 Kilowatt mit Eigenverbrauch20261.20–6.00 Rp.Was dahinterstecktDie garantierte Untergrenze sinkt mit der Anlagengrösse: 30 Kilowatt geteilt durch Ihre Leistung, mal 6 Rappen. Eine Anlage mit 150 Kilowatt landet damit bei 1.20 Rappen. Ohne Eigenverbrauch bleibt es bei 6.20 Rappen. Für ein grosses Gewerbe- oder Landwirtschaftsdach ist das die wichtigste Zahl dieser Seite.
PositionHerkunftsnachweis20261.50 Rp./kWhWas dahinterstecktZusätzlich und separat vergütet, ohne Mehrwertsteuer, freiwillig. Zusammen mit der Untergrenze ergibt das für eine kleine Anlage 7.50 Rappen je Kilowattstunde als garantierten Boden.
PositionIhr Vorteil je selbst verbrauchter kWh202625.1 Rp.Was dahinterstecktDer Abstand zwischen dem, was Sie zahlen, und dem gesetzlichen Boden für eingespeisten Strom. Gerechnet mit dem Bezugspreis inklusive und der Untergrenze ohne Mehrwertsteuer, so wie beide amtlich ausgewiesen sind. Deshalb ist der Eigenverbrauch die Stellschraube, nicht die Einspeisung.

Vierzehn der zwanzig Ausserrhoder Gemeinden werden von den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken beliefert und zahlen deshalb denselben Bezugspreis von 31.07 Rappen. Ein Gemeindevergleich der Tarife würde in diesem Kanton wenig zeigen — deshalb vergleichen diese Seiten den Deckungsgrad aus der kantonalen Potenzialrechnung.

Der Vergleich

Teufen in der kantonalen Potenzialrechnung

Theoretischer Deckungsgrad im Mittelland, dazu die beiden kantonalen Eckwerte, in Prozent

Hundwil 6'869 gegen 4'502 MWh152.6
Trogen 6'238 gegen 7'870 MWh79.3
Teufen 20'961 gegen 27'087 MWh77.4
Bühler 6'798 gegen 9'440 MWh72.0
Speicher 12'969 gegen 18'123 MWh71.6
Gais 13'492 gegen 21'439 MWh62.9
Wolfhalden 6'561 gegen 19'106 MWh34.3

Kantonale Berichte «Solarenergiepotential» vom Februar 2017, Bezugsjahr 2009, gerechnet mit 15 Prozent Modulwirkungsgrad und 80 Prozent Performance Ratio; berücksichtigt sind Dachflächen ab 40 Quadratmetern flach beziehungsweise 15 Quadratmetern geneigt. Die Reihe taugt als Rangfolge und Struktur, nicht als Aussage über den heutigen Ausbaustand.

Anteil des Dachpotenzials in der Landwirtschaftszone, dieselben Gemeinden, in Prozent

Speicher 1'826 geeignete Gebäude20
Bühler 849 geeignete Gebäude28
Teufen 2'951 geeignete Gebäude35
Trogen 860 geeignete Gebäude41
Gais 1'702 geeignete Gebäude43
Wolfhalden 888 geeignete Gebäude44
Hundwil 885 geeignete Gebäude84

Je höher dieser Anteil, desto mehr der geeigneten Dächer stehen ausserhalb der Bauzone — dort beurteilt neben der Gemeinde die kantonale Abteilung Raumentwicklung. Dieselbe kantonale Berichtsreihe von 2017.

Teufen erreicht in der kantonalen Potenzialrechnung 77.4 Prozent: 20’961 Megawattstunden auf den geeigneten Dächern gegen 27’087 Megawattstunden Verbrauch. Damit steht die Gemeinde im Mittelland hinter Trogen mit 79.3 Prozent an zweiter Stelle und knapp unter dem Median aller zwanzig Gemeinden von 78.3 Prozent. Das Volumen ist das eigentliche Merkmal: Nach Herisau hat Teufen das grösste absolute Potenzial des Kantons, und rund 65 Prozent davon liegen in den Bauzonen, wobei die Wohnzonen allein 53 Prozent tragen. Die Landwirtschaftszone kommt auf 35 Prozent, was für eine Gemeinde dieser Grösse wenig ist und den Charakter als Wohnort unterstreicht. Die Reihe wurde im Februar 2017 veröffentlicht und beruht auf dem Verbrauchsjahr 2009; sie ordnet die zwanzig Gemeinden zueinander, sagt aber nichts über die seither gebauten Anlagen.

Für die Einspeisung ist Teufen ein Ort der kleinen Anlagen, und die stehen im Preisblatt am besten da: Bis 30 Kilowatt stehen 6.00 Rappen ohne Mehrwertsteuer fest; liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis des Bundes darüber, gilt dieser — er erreichte zu Beginn von 2026 10.27 Rappen und im Quartal darauf 3.90 Rappen. Mit dem Herkunftsnachweis summiert sich das auf zugesicherte 7.50 Rappen je Kilowattstunde. Anders sieht es auf den grösseren Dächern aus, etwa bei Gewerbebauten oder öffentlichen Liegenschaften: Jenseits von 30 Kilowatt und bei vorhandenem Eigenverbrauch schrumpft der Mindestwert proportional zur Leistung, bei sechzig Kilowatt auf 3.00 Rappen und bei hundertfünfzig auf 1.20 Rappen. Wer in dieser Klasse plant, rechnet deshalb zuerst den Eigenverbrauch und erst danach die Modulzahl.

Förderung

Wer in Teufen was bezahlt

EbeneWas Sie bekommenWas das für Sie bedeutet
EbeneBundWas Sie bekommenDie Einmalvergütung von Pronovo — eine Grundpauschale, ein Betrag je installiertem Kilowatt und ein Aufschlag für sehr steile Flächen.Was das für Sie bedeutetSie ist die Grundlage von allem: Der kantonale Beitrag bemisst sich als Prozentsatz genau dieser Summe. Angemeldet wird die Anlage von dem Betrieb, der bei Ihnen baut.
EbeneKanton, Massnahme kM-21Was Sie bekommenHöchstens 50 Prozent der Einmalvergütung des Bundes obendrauf, bei Inbetriebnahme ab dem 1. September 2025 — davor waren es bis zu 100 Prozent. Obergrenze Fr. 100’000 je Vorhaben, Mindestleistung 2 kWp. Ausgeschlossen sind Anlagen mit hoher Einmalvergütung ohne Eigenverbrauch und Anlagen mit Auktionszuschlag.Was das für Sie bedeutetAppenzell Ausserrhoden legt als einer der wenigen Kantone überhaupt etwas auf die Bundesvergütung drauf. Rechnen Sie mit rund der Hälfte dessen, was Pronovo Ihnen zusichert.
EbeneKanton, Zeitpunkt des GesuchsWas Sie bekommenBei der Photovoltaik reichen Sie erst nach der Inbetriebnahme ein — und erst, wenn der Entscheid des Bundes zur Einmalvergütung rechtskräftig ist. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2022 und Ende 2026 läuft die Frist bis Ende 2027.Was das für Sie bedeutetDas ist die Ausnahme von der sonst geltenden Regel, dass ein Fördergesuch vor Baubeginn vorliegen muss — und ein häufiges Missverständnis. Wer hier vorher einreicht, reicht zu früh ein. Eine erteilte Zusicherung verfällt nach 24 Monaten.
EbeneKanton, BatteriespeicherWas Sie bekommenKeinen Beitrag. Die kantonale Massnahmenliste kennt keine Speichermassnahme.Was das für Sie bedeutetEin Speicher muss sich hier allein über den Eigenverbrauch rechnen. Das fällt stärker ins Gewicht als anderswo, weil die Einspeisevergütung des grössten Werks bei grösseren Anlagen mit der Leistung sinkt.
EbeneKanton, BeratungWas Sie bekommenMassnahme ikM-20: eine Pauschale von Fr. 300 für eine Beratung zur Solarenergie, ausschliesslich über den Verein Energie AR/AI.Was das für Sie bedeutetEine bezahlbare Zweitmeinung, bevor Sie sich für eine Offerte entscheiden.
EbeneGemeinde Teufen Was Sie bekommenTeufen ist seit 2012 Energiestadt und unterhält eine eigene Seite zur Energieförderung, deren Inhalt öffentlich nicht abrufbar war. Eine Beitragshöhe für Photovoltaik ist damit nicht belegt. Was das für Sie bedeutetKlären Sie diesen Punkt direkt mit der Gemeinde ab, bevor Sie ihn einrechnen; er käme allenfalls zum Kantonsbeitrag hinzu. Gesichert sind allein die Pronovo-Einmalvergütung und der Kantonsbeitrag nach kM-21, der höchstens die Hälfte davon ausmacht.

Gesuche laufen ueber portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar. Für alle Massnahmen ausser der Photovoltaik gilt: Gesuch vor Inangriffnahme des Vorhabens. Ein Budget oder Kontingent für die Photovoltaik-Massnahme ist nicht publiziert; es gilt der Vorbehalt, dass Beiträge nur im Rahmen der verfügbaren Mittel ausgerichtet werden.

Vor Ort

Drei Siedlungskerne, Grubenmann und Energiestadt

Teufen liegt zwischen 800 und 1’000 Metern unmittelbar südlich von St. Gallen und umfasst 1’525 Hektaren, davon 214 Hektaren Siedlung, 848 Hektaren Landwirtschaft und 456 Hektaren Wald. Die Gemeinde hat drei Siedlungskerne: das Dorf mit der Postleitzahl 9053, Niederteufen sowie Lustmühle mit der eigenen Postleitzahl 9062, dazu Weiler wie Stofel. Lustmühle liegt im Talgrund gegen St. Gallen deutlich tiefer und ist entsprechend nebelanfälliger als die Hanglagen, weshalb die Ertragsprognose innerhalb derselben Gemeinde spürbar auseinandergeht. Mit 6’659 Einwohnerinnen und Einwohnern folgt der Ort in der Grösse direkt auf Herisau. Architekturgeschichtlich ist er ein Kernort des Appenzeller Bauens: Die Baumeisterfamilie Grubenmann stammt von hier, und die reformierte Kirche von 1776 bis 1779 ist ein Werk Hans Ulrich Grubenmanns.

Ortsbildprägend sind daneben die stattlichen Geschäftshäuser im Eggli und die Stickerhäuser entlang der Strassen. Energiepolitisch trägt Teufen seit 2012 das Energiestadt-Label und liess es am 11. Mai 2017 erstmals erneuern; zu den ausgewiesenen Massnahmen zählen Photovoltaikanlagen auf dem Raiffeisengebäude und an der Umfahrungsstrasse, der Ersatz der Strassenbeleuchtung durch LED, ein Naturstrom-Mix als Standardprodukt, Ladestationen und die Gründung einer Energiegenossenschaft. Die Gemeinde führt zudem eine Seite zur Energieförderung, deren Inhalt nicht abrufbar war, weshalb hier keine Beitragshöhe steht. Fragen Sie vor der Kalkulation bei der Gemeindeverwaltung nach, ob und in welchem Umfang eigene Beiträge geleistet werden.

Ortschaften und Lagen: Teufen, Lustmühle, Niederteufen, Stofel. Die Gemeinde zählt 6'659 Einwohner auf 1'525 Hektaren und gehört zur Landschaft Mittelland. Postleitzahl des Hauptorts: 9053. Weitere Postleitzahlen im Gemeindegebiet: 9062 Lustmühle.

Bewilligung

Was Sie in Teufen bewilligen lassen müssen

Entgegen einer verbreiteten Annahme hat Teufen kein Ortsbild von nationaler Bedeutung — weder das Dorf noch Lustmühle erscheinen im Bundesinventar. Das ändert nichts daran, dass es schützenswerte Bauten gibt: Massgeblich sind die kommunale Ortsbildschutzzone und einzelne Schutzobjekte, und in beiden Fällen ist nach Artikel 40a Absatz 2 der Bauverordnung ein Baugesuch für die Dach- oder Fassadenanlage einzureichen. Überall sonst gilt seit dem 1. Januar 2026 das Meldeverfahren: Das kantonale Formular geht vorgängig an die Baubehörde, und schweigt diese dreissig Tage ab Eingang, ist die Anlage freigegeben. Voraussetzung ist die genügende Anpassung: zwanzig Zentimeter Aufbauhöhe als Maximum, im Grundriss kein Überstand, reflexionsarme Module nach heutigem Stand und eine geschlossene Anordnung. Für die Ökonomiegebäude ausserhalb der Bauzone, auf die etwa ein Drittel des Teufner Potenzials entfällt, schaltet sich die kantonale Abteilung Raumentwicklung zusätzlich ein. Das kommunale Baureglement stammt vom 6. Februar 2007 in der Fassung von 2017; sehen Sie es bei der Bauverwaltung ein, bevor Sie im Schutzperimeter planen.

Seit dem 1. Januar 2026 regelt Artikel 40a der Bauverordnung das Verfahren. Baubewilligungsfreie Solaranlagen sind der Baubewilligungsbehörde vor der Ausführung mit einem kantonalen Formular zu melden; gebaut werden darf, wenn die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt. Das ist eine Einwendungsfrist der Gemeinde und keine Wartefrist, die Sie vorab einplanen müssten — läuft sie ohne Einwand ab, ist der Weg frei. Zuständig ist die Gemeinde; das Formular stammt vom Kanton.

Immer baubewilligungspflichtig sind nach Absatz 2 Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in kommunalen Ortsbildschutzzonen und in Ortsbildschutzzonen von nationaler Bedeutung, dazu Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern kantonaler oder nationaler Bedeutung, Objekte mit Erhaltungsziel A und Objekte in Gebieten des Bundesinventars der Landschaften. Bei Vorhaben ausserhalb der Bauzone, in kantonalen Schutzzonen und in Ortsbildern nationaler Bedeutung beurteilt zusätzlich die kantonale Abteilung Raumentwicklung. Genügend angepasst heisst nach dem kantonalen Leitfaden kumulativ: höchstens 20 Zentimeter im rechten Winkel über der Dachfläche, von oben gesehen nicht darüber hinausragend, nach dem Stand der Technik reflexionsarm und kompakt angeordnet.

Neubauten: Seit dem 1. Januar 2023 verlangt Artikel 10a des Energiegesetzes, dass ein Teil des Strombedarfs am Gebäude selbst erzeugt wird — nach Artikel 19a bis der Verordnung mindestens 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche, wobei nie 30 Kilowatt oder mehr verlangt werden. Eine Ersatzabgabe gibt es nicht: Wer nicht am eigenen Gebäude baut, beteiligt sich an einer neuen Gemeinschaftsanlage, dann sind 30 Watt je Quadratmeter gefordert, die 30-Kilowatt-Grenze entfällt, und die Beteiligung läuft 20 Jahre. Ausgenommen sind Erweiterungen mit weniger als 50 Quadratmetern neuer Energiebezugsfläche. Einen kantonalen Photovoltaik-Kataster gibt es nicht — der Kanton verweist für die Dacheignung auf sonnendach.ch des Bundes.

Beispielrechnung

Einfamilienhaus in Teufen, 10 kWp

Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.

FallProduktionEigenverbrauchGesparter BezugVergütungNutzen je Jahr
Fallohne SpeicherProduktion9’500 kWhEigenverbrauch30 %Gesparter Bezug885 CHFVergütung399 CHFNutzen je Jahr1'284 CHF
Fallmit SpeicherProduktion9’500 kWhEigenverbrauch60 %Gesparter Bezug1'771 CHFVergütung228 CHFNutzen je Jahr1'999 CHF

Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 31.07 Rp./kWh Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer und 6.00 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer für die Rücklieferung, so wie beide Werte ausgewiesen sind. Der Herkunftsnachweis kommt separat dazu, und liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis höher, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.

Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach in Teufen.

Die kantonale Berichtsreihe weist in Teufen 2’951 geeignete Gebäude aus — Ihres ist mit einiger Wahrscheinlichkeit darunter. Geben Sie Postleitzahl und Dachform an, dann kommen höchstens drei Rechnungen von Fachbetrieben aus dem Appenzellerland zurück. Unverbindlich, und ohne dass Sie etwas unterschreiben.

Weitere Gemeinden im Mittelland

Datenstand 2. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · Kanton Appenzell Ausserrhoden, Solarenergiepotential Teufen · Bundesamt für Kultur, ISOS und Ortsbildschutz · SAK, Produktsammlung Energie 2026 inklusive Rücklieferung · Kanton Appenzell Ausserrhoden, Massnahme kM-21 Photovoltaikanlage. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, Einspeisesätze ohne Mehrwertsteuer wie im Preisblatt des Werks ausgewiesen. Einwohnerzahlen per 1. Januar 2026 nach «Der Kanton in Zahlen 2026/27». Tarife und Fördersätze ändern jährlich.

Photovoltaik in der Nachbarschaft von Teufen

Bezirk Mittelland · Kanton Appenzell Ausserrhoden

Trogen · Bühler · Speicher · Gais