Photovoltaik im Region Prättigau / Davos
Prättigau/Davos: 25.58 bis 33.18 Rappen und ein Werk für zehn
Elf Gemeinden, und der Haushaltstarif 2026 reicht von 25.58 Rappen in Davos bis 33.18 Rappen in sechs Prättigauer Gemeinden; kantonsweit spannt sich die Reihe von 11.32 bis 39.43 Rappen. Zehn der elf Gemeinden hängen am selben Werk, und der ganze Unterschied zwischen ihnen ist die kommunale Abgabe. Für zurückgelieferten Solarstrom gilt unterhalb von dreissig Kilowatt der gesetzliche Boden von 6.00 Rappen — keine Gemeinde der Region weicht davon nach oben ab.
Haushaltstarif H4 2026, 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, inklusive Mehrwertsteuer.
Was eine Solaranlage in der Region Prättigau/Davos kostet
Das Prättigau steigt vom Talboden bei Grüsch über Küblis und Klosters stetig an, und Davos liegt nochmals höher — diese Staffelung bestimmt die Auslegung. In den oberen Lagen wird die Norm-Schneelast zur massgebenden Grösse für Unterkonstruktion und Modulwahl, und sie wächst mit der Höhe überproportional. Dafür liegen die Hanglagen häufig über dem Talnebel, was die Winterproduktion einer steilen Anlage begünstigt. Lassen Sie Statik, Befestigung, Transport, Module, Wechselrichter und Elektroarbeiten getrennt ausweisen und ziehen Sie für die Ertragsfrage das Bundesportal sonnendach.ch bei.
In den zehn Repower-Gemeinden sind Energie mit 9.600 Rappen, Netznutzung mit 15.297 Rappen und der Netzzuschlag des Bundes auf die dritte Nachkommastelle identisch — der Unterschied zwischen 31.56 und 33.18 Rappen ist ausschliesslich die Abgabe an das Gemeinwesen, null gegenüber 1.500 Rappen. Der oft gehörte Satz, in Klosters sei der Strom wegen eines anderen Netzes günstiger, stimmt also nicht: Es ist dasselbe Netz, dasselbe Werk und derselbe Energiepreis, und der Unterschied beruht auf einem Gemeindebeschluss, der änderbar ist. Davos rechnet als einzige Gemeinde eigenständig, mit 8.000 Rappen Energie und 10.458 Rappen Netznutzung. Rund neunundsechzig Prozent des Davoser Vorsprungs stammen aus der Netznutzung und knapp dreiundzwanzig Prozent aus dem Energiepreis; die eigene Wasserkraft mit einer Eigendeckung von siebenundfünfzig Prozent erklärt also nur etwa ein Viertel.
Was die Gemeinden beim Strompreis trennt
Nach rechts wischen — diese Tabelle ist breiter als der Bildschirm.
| Gemeinde | Bezug 2026 | Energie | Netz | Rücklieferung | Werk |
|---|---|---|---|---|---|
| GemeindeDavos | Bezug25.58 Rp. | Energie8.000 | Netz10.458 | Rücklieferung6.00 | WerkEWD Elektrizitätswerk Davos AG |
| GemeindeConters im Prättigau | Bezug31.56 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeKlosters | Bezug31.56 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeKüblis | Bezug31.56 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeLuzein | Bezug31.56 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeFideris | Bezug33.18 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeFurna | Bezug33.18 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeGrüsch | Bezug33.18 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeJenaz | Bezug33.18 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeSchiers | Bezug33.18 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
| GemeindeSeewis im Prättigau | Bezug33.18 Rp. | Energie9.600 | Netz15.297 | Rücklieferung6.00 | WerkRepower AG |
Energie und Netznutzung ohne Mehrwertsteuer. Ein Strich bei der Rücklieferung heisst, dass das Werk seinen Ansatz nicht öffentlich publiziert — das trifft auf 0 der 11 Gemeinden zu; dort gilt belegbar nur der gesetzliche Boden von 6.00 Rappen. Wo eine Gemeinde mehrere Werke hat, steht der Tarif des Werks, das den Hauptteil des Gemeindegebiets versorgt.
Netz oder Beschaffung — woher der Preis kommt
Bezugspreis 2026, Rappen je Kilowattstunde
ElCom-Daten 2026, Haushaltsprofil H4 mit 4’500 Kilowattstunden, inklusive Mehrwertsteuer.
Woher der Preis kommt: Energie und Netznutzung ohne Mehrwertsteuer
Ein grosser Energieanteil heisst teure Beschaffung, ein grosser Netzanteil dünne Besiedlung und lange Leitungen je Anschluss. Nicht dargestellt sind der Netzzuschlag des Bundes und die kommunalen Abgaben.
Davos steht mit 25.58 Rappen allein an der Spitze, gefolgt von Conters im Prättigau, Klosters, Küblis und Luzein mit je 31.56 Rappen; Fideris, Furna, Grüsch, Jenaz, Schiers und Seewis im Prättigau schliessen mit je 33.18 Rappen ab. Der Abstand zwischen Davos und den sechs teuersten Gemeinden beträgt 7.60 Rappen, bei 4’500 Kilowattstunden rund 342 Franken im Jahr. Auffällig ist die Zweiteilung: Zehn Gemeinden verteilen sich auf genau zwei Werte, dazwischen liegt nichts. Und der Wert 33.18 ist kein Prättigauer Tarif, sondern erscheint überall dort, wo Repower liefert und die Gemeinde 1.500 Rappen Abgabe erhebt — also auch im Oberengadin, in der Surselva und in der Region Landquart.
Keine der elf Gemeinden zahlt mehr als das, was das Gesetz verlangt. Repower vergütet Anlagen unter dreissig Kilowatt mit 6.00 Rappen, ab dreissig Kilowatt ohne Eigenverbrauch mit 6.20 Rappen und mit Eigenverbrauch nach der Formel hundertachtzig geteilt durch die Leistung in Kilowattpeak, mindestens 1.20 und höchstens 6.00 Rappen; für den Herkunftsnachweis kommen im ersten und vierten Quartal 0.5 und im zweiten und dritten 0.2 Rappen dazu, und die Obergrenze liegt bei drei Megawatt beziehungsweise 5’000 Megawattstunden im Jahr. Das Elektrizitätswerk Davos rechnet ebenfalls nach dem Referenz-Marktpreis mit denselben gesetzlichen Minima und weist keinen Zuschlag aus. Wer hier eine Anlage plant, sollte deshalb den Eigenverbrauch in den Mittelpunkt stellen — mit Wärmepumpe, Boiler und Elektroauto lässt sich in einer Wintersportregion viel Last in die Produktionszeit verschieben.
Wer in der Region Prättigau/Davos was bezahlt
| Ebene | Was Sie bekommen | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| EbeneBund | Was Sie bekommenDie Einmalvergütung, ausgerichtet von Pronovo. Sie besteht aus einem Grundbetrag und einem Anteil je Kilowatt; steil gestellte Module bringen einen Zuschlag. | Was das für Sie bedeutetSie ist der verlässliche Teil der Rechnung. Die beiden Bündner Beiträge kommen nur dazu, wenn Ihre Anlage deren Bedingungen erfüllt — und die sind eng. |
| EbeneKanton Graubünden, Winterstrom | Was Sie bekommen300 Franken je Kilowatt-Peak, höchstens 200’000 Franken — aber nur für Anlagen mit einer Modulneigung von 60 bis 90 Grad an einem Standort mit mehr als 1’250 Kilowattstunden Globalstrahlung je Quadratmeter und Jahr. Artikel 23a des Bündner Energiegesetzes. | Was das für Sie bedeutet60 Grad und mehr heisst Fassade, Balkonbrüstung, Lawinenverbauung oder ein sehr steiles Stalldach — nicht das gewohnte Schrägdach. Wer ein normales Hausdach belegt, geht hier leer aus. Der Grund ist Winterstrom: Steile Module liefern im Dezember mehr, weil die Sonne tief steht und der Schnee abrutscht. |
| EbeneKanton Graubünden, Flächenpotential | Was Sie bekommen150 Franken je Kilowatt-Peak für die Leistung oberhalb von 30 Watt-Peak je Quadratmeter Energiebezugsfläche, höchstens 50’000 Franken. Artikel 23b. | Was das für Sie bedeutetDas belohnt, wer sein Dach voll belegt statt nur die Pflicht zu erfüllen. Gerechnet wird nur der Teil oberhalb der Schwelle, nicht die ganze Anlage. |
| EbeneKanton Graubünden, Batteriespeicher | Was Sie bekommenKeinen Beitrag. Die Massnahmenliste des Amts für Energie und Verkehr kennt keine Speichermassnahme. | Was das für Sie bedeutetEin Speicher muss sich aus dem gesparten Bezug tragen — und wie stark dieser Hebel ist, hängt hier mehr am Wohnort als in jedem anderen Kanton: zwischen der günstigsten und der teuersten Bündner Gemeinde liegen 28.11 Rappen. |
| EbeneDie Gemeinden | Was Sie bekommenAus keiner der elf Gemeindekassen einen belegten Beitrag an Photovoltaik oder Batterien. Vier Gemeinden verzichten immerhin ganz auf die Abgabe an das Gemeinwesen, was den laufenden Bezug um gut anderthalb Rappen entlastet. | Was das für Sie bedeutetRechnen Sie die eidgenössische Einmalvergütung ein und, wenn Neigung und Globalstrahlung stimmen, einen der beiden Bündner Beiträge; für beide gilt die Gesuchspflicht vor Baubeginn, und an einen Speicher zahlt der Kanton nichts. In Davos lohnt eine Rückfrage bei der Gemeinde, weil dort ein Programm lediglich nicht überprüfbar war. |
Elf Gemeinden zwischen Landquart und Landwasser
Zur Region Prättigau/Davos gehören Davos, Klosters, Schiers, Grüsch, Luzein, Seewis im Prättigau, Jenaz, Küblis, Fideris, Conters im Prättigau und Furna — rund 28’200 Einwohnerinnen und Einwohner auf 853 Quadratkilometern. Seit Anfang 2016 besteht sie als Rechtsträgerin eigener Art, die Artikel 71 der Kantonsverfassung als Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts bezeichnet; die früheren Kreise ersetzte sie, ohne in deren Rechte einzutreten. Ihre Aufgaben sind übertragene Aufgaben und nicht mehr: Betreibungs- und Konkursamt, Zivilstandsamt, Berufsbeistandschaft, regionale Richtplanung, dazu der Gerichtssprengel. Eine Dachanlage beurteilt sie nicht, und Geld gibt sie keines — dafür stehen die Bauverwaltung am Ort und das Energieamt des Kantons ein. Die Region ist durchgehend deutschsprachig; Davos und Furna gehen auf Walsersiedlungen zurück, was sich in der Bauweise mit tief herabgezogenen Satteldächern bis heute zeigt. Ein Hinweis am Rand: Repower führt Klosters in eigenen Listen noch als Klosters-Serneus, die Gemeinde heisst seit dem 1. Januar 2021 nur noch Klosters.
Davos ist mit Abstand die grösste Gemeinde der Region und trägt mit Hotellerie, Kliniken, Kongressinfrastruktur und Bergbahnen die grössten Dachflächen; im vorderen Prättigau prägen Landwirtschaft, Gewerbe und Zulieferbetriebe das Bild. Zwei Gemeinden führen das Label Energiestadt: Davos seit 2001 und Klosters. Ein bezifferter Gemeindebeitrag an Photovoltaik ist für keine der elf Gemeinden nachgewiesen; für Davos war der Gemeindeauftritt nicht zugänglich, weshalb dort ein Programm nicht auffindbar und nicht ausgeschlossen ist. Für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage zählt in dieser Region das Lastprofil: Wintersportbetriebe beziehen ihren Strom in den Monaten, in denen eine steil montierte Anlage oberhalb des Nebels ihre grösste Leistung bringt.
Was Sie in der Region Prättigau/Davos bewilligen lassen müssen
Ein Ortsbild von nationaler Bedeutung tragen vier der elf Gemeinden, und es sind nicht die bekanntesten Orte: Davos mit dem Weiler Monstein, dazu Fideris, Seewis im Prättigau und Luzein mit Luzein und Putz. Klosters, Schiers, Grüsch, Jenaz, Küblis, Conters und Furna haben keines. Das entlastet den Bewilligungsweg, hebt kommunale Kernzonenvorschriften aber nicht auf, und bei geschützten Bauten dürfen die Gemeinden eine durchgehende Bewilligungspflicht anordnen — belegt ist für keine, dass sie es getan hätte. Sonst läuft das Verfahren überall gleich ab: Sie zeigen das Vorhaben schriftlich an, bevor gebaut wird, und die Behörde hat fünfzehn Arbeitstage für eine Unterstellung unter die Bewilligungspflicht; bleibt sie stumm, ist der Bau frei. Kalkulieren Sie dafür drei Wochen. Neubauten unterliegen der kantonalen Eigenstromvorschrift von zehn Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche.
Das Verfahren steht in Artikel 40b der kantonalen Raumplanungsverordnung, der auf Artikel 40a verweist: Die Bauherrschaft zeigt das Vorhaben vor der Ausführung bei der kommunalen Baubehörde an, und diese hat 15 Arbeitstage Zeit für Einwände. Wörtlich: «Ohne Mitteilung innert 15 Arbeitstagen kann die Bauherrschaft mit der Ausführung beginnen.» Rechnen Sie mit gut drei Wochen — das kantonale Meldeformular spricht zwar von «15 Tagen», aber Arbeitstage sind gemeint.
Zwei Wahlrechte räumt Artikel 40b den Gemeinden ein: Sie können Anlagen in Industrie- und Gewerbezonen ganz bewilligungsfrei stellen, und sie können bei Schutzobjekten eine generelle Bewilligungspflicht anordnen. Ob Ihre Gemeinde davon Gebrauch gemacht hat, steht in ihrer Bauordnung. Bewilligungspflichtig bleiben in jedem Fall Anlagen an Kultur- und Naturdenkmälern und in Ortsbildschutzzonen.
Neubauten: Artikel 9b des Bündner Energiegesetzes und Artikel 23 der Energieverordnung verlangen 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche an eigener Stromerzeugung. Eine Ersatzabgabe ist in den einsehbaren Fassungen nicht vorgesehen — ein Unterschied zu St. Gallen mit bis zu 3’000 Franken je Kilowatt-Peak und Glarus mit 2’000. Die abrufbaren Erlasstexte hatten allerdings den Stand 1. Januar 2021; fragen Sie den aktuellen Stand bei der Gemeinde ab.
In drei Sprachen: Graubünden führt Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch als Amtssprachen. Das kantonale Meldeformular für Solaranlagen gibt es in allen dreien, das Gesuchsportal auch auf Italienisch, und das Sprachengesetz verlangt Energiegesetz, Energieverordnung und Raumplanungsverordnung in allen drei Fassungen.
Einfamilienhaus in Davos, 10 kWp
Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.
| Fall | Produktion | Eigenverbrauch | Gesparter Bezug | Vergütung | Nutzen je Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Fallohne Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch30 % | Gesparter Bezug729 CHF | Vergütung399 CHF | Nutzen je Jahr1'128 CHF |
| Fallmit Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch60 % | Gesparter Bezug1'458 CHF | Vergütung228 CHF | Nutzen je Jahr1'686 CHF |
Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 25.58 Rp./kWh Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer und 6.00 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer für die Rücklieferung. Der Herkunftsnachweis kommt separat dazu, und liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis höher, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.
Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach in Davos.
Ein Werk, zwei Preisstufen und eine einzige Gemeinde, die anders rechnet: Im Prättigau entscheidet die Abgabe Ihrer Gemeinde über den Tarif, Ihr Eigenverbrauch über die Anlage. Nennen Sie Gemeinde und Dachgrösse, dann rechnen Ihnen Betriebe aus dem Prättigau und aus Davos das Vorhaben durch.
Die Gemeinden in der Region Prättigau/Davos
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Datenstand 2. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · Repower, Rückliefervergütung für Energieproduzenten · EWD Elektrizitätswerk Davos, Strompreise · ElCom, Tarifdaten 2026 der Schweizer Verteilnetzbetreiber · Verfassung des Kantons Graubünden, BR 110.100. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, Einspeisesätze ohne Mehrwertsteuer wie im Preisblatt des Werks ausgewiesen. Tarife und Fördersätze ändern jährlich.