Photovoltaik und Solaranlage in Falera
Falera zahlt 0.54 Rappen mehr — wegen einer Abgabe
Ein Haushalt in Falera bezahlt 2026 pro Kilowattstunde 33.18 Rappen und damit mehr als in jeder anderen Gemeinde der Surselva. Für zurückgelieferten Strom garantiert das Werk kleinen Anlagen die bundesrechtlichen 6.00 Rappen, dazu im ersten und im vierten Quartal 0.5 Rappen für den Herkunftsnachweis. Zwischen den beiden Zahlen liegen 27.18 Rappen.
Haushaltstarif H4 der Bündner Gemeinden 2026, 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, inklusive Mehrwertsteuer. Median 30.62 Rappen, Spanne 28.11 Rappen.
Was eine Solaranlage in Falera kostet
Falera sitzt auf einer Terrasse über dem Vorderrheintal, mit freier Südlage und ohne Gegenhang, der im Winter früh Schatten wirft — das ist die günstigste Ausgangslage, die eine Gemeinde bieten kann. Die Anfahrt ab Laax ist kurz, entsprechend fällt der Transportanteil einer Offerte klein aus. Deutlich ins Gewicht fällt dagegen der Gebäudetyp: Auf einem der neun grösseren Landwirtschaftsbetriebe kostet das Kilowatt-Peak weniger als auf einem Einfamilienhaus mit kleinteiligem Dach. Verlangen Sie die Kalkulation je Kilowatt-Peak statt einer Gesamtsumme, dann werden zwei Angebote vergleichbar.
Repower verrechnet in Falera dieselbe Beschaffung zu 9.600 Rappen und denselben Netztransport zu 15.297 Rappen wie in Trun, Laax oder Sagogn — der einzige Unterschied ist die Gemeindeabgabe von 1.500 statt 1.000 Rappen. Mit der Mehrwertsteuer werden daraus exakt 0.54 Rappen Aufschlag, bei 4’500 Kilowattstunden im Jahr also rund 24 Franken. Dieser halbe Rappen ist keine Eigenschaft des Ortes, sondern ein Entscheid der Gemeinde, und er erklärt den gesamten Abstand zu den zehn Nachbargemeinden. Für Ihre Anlage dreht er das Vorzeichen sogar ins Positive: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist in Falera 0.54 Rappen mehr wert als nebenan.
Was Ihr Solarstrom in Falera wert ist
| Position | 2026 | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| PositionStrom, den Sie beziehen | 202633.18 Rp./kWh | Was dahinterstecktStandardprodukt für einen Haushalt mit 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei Repower AG, inklusive Mehrwertsteuer. Ohne Mehrwertsteuer sind es 30.697 Rappen, darin 9.600 für die Energie, 15.297 für die Netznutzung, 2.300 Netzzuschlag des Bundes, 1.500 Abgaben an das Gemeinwesen und 2.000 Rappen weitere gesetzliche Positionen. |
| PositionStrom, den Sie einspeisen | 2026ab 6.00 Rp./kWh | Was dahinterstecktBei Repower AG gilt der höhere Wert aus diesem Ansatz und dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundes, ohne Mehrwertsteuer, für Anlagen bis 30 Kilowatt. |
| PositionHerkunftsnachweis | 20260.50 Rp./kWh | Was dahinterstecktZusätzlich und separat vergütet, ohne Mehrwertsteuer, freiwillig. Zusammen mit der Untergrenze ergibt das 6.50 Rappen je Kilowattstunde als garantierten Boden. |
| PositionAb 30 Kilowatt mit Eigenverbrauch | 20261.20–6.00 Rp. | Was dahinterstecktBundesrecht nach Artikel 12 der Energieverordnung: Die garantierte Untergrenze sinkt mit der Anlagengrösse, 30 Kilowatt geteilt durch Ihre Leistung, mal 6 Rappen. Eine Anlage mit 150 Kilowatt landet damit bei 1.20 Rappen. Ohne Eigenverbrauch gilt ab 30 Kilowatt ein eigener gesetzlicher Sockel von 6.20 Rappen — kein Entgegenkommen des Werks, sondern Artikel 12 Absatz 1bis der Energieverordnung. Für ein grosses Gewerbe- oder Landwirtschaftsdach ist das die wichtigste Zahl dieser Seite. |
| PositionIhr Vorteil je selbst verbrauchter kWh | 202627.2 Rp. | Was dahinterstecktDer Abstand zwischen dem, was Sie zahlen, und dem, was Sie für eingespeisten Strom bekommen. Gerechnet mit dem Bezugspreis inklusive und dem Einspeiseansatz ohne Mehrwertsteuer, so wie beide ausgewiesen sind. In Rongellen sind es 5.3 Rappen, in Bergün Filisur 33.4 — deshalb lohnt sich Eigenverbrauch nicht überall gleich stark. |
Falera im Region Surselva
Bezugspreis 2026 im Region Surselva, dazu die beiden kantonalen Eckwerte, Rappen je Kilowattstunde
ElCom-Daten 2026, Haushaltsprofil H4 mit 4’500 Kilowattstunden, inklusive Mehrwertsteuer. Wo eine Gemeinde mehrere Werke hat, steht der Tarif des Werks, das den Hauptteil des Gemeindegebiets versorgt — das ist nicht immer der günstigste.
Woher der Preis kommt: Energie und Netznutzung ohne Mehrwertsteuer
Ein hoher Preis hat zwei sehr verschiedene Ursachen. Ein grosser Energieanteil heisst teure Beschaffung — daran kann eine Gemeinde kurzfristig wenig ändern. Ein grosser Netzanteil heisst dünne Besiedlung und lange Leitungen je Anschluss. Nicht dargestellt sind der Netzzuschlag des Bundes und die kommunalen Abgaben.
Von den fünfzehn Gemeinden der Region Surselva bezieht Falera am teuersten, obwohl zehn Nachbarn dieselbe Netzbetreiberin haben. Der Grund ist allein die um einen halben Rappen höhere Konzessionsabgabe; alle übrigen Tarifbestandteile stimmen bis auf die dritte Nachkommastelle überein. Der Wert von 33.18 Rappen taucht deshalb in vier Bündner Regionen auf, unter anderem in Fläsch, Malans und Zizers, in sechs Prättigauer Gemeinden sowie in Bever und Zuoz. Der Bündner Medianpreis von 30.62 Rappen wird um gut zweieinhalb Rappen übertroffen, der teuerste Wert des Kantons von 39.43 Rappen dagegen um gut sechs Rappen unterboten.
Repower rechnet vierteljährlich mit dem Referenzmarktpreis des Bundes ab und zahlt den höheren der beiden Werte, wenn der Markt über der garantierten Untergrenze liegt. Sie beträgt 6.0 Rappen, wenn die Anlage höchstens 30 Kilowatt hat, und 6.2 Rappen bei grösseren ohne Eigenverbrauch; bei Eigenverbrauch reduziert die gesetzliche Formel den Ansatz der ersten 30 Kilowatt. Die Herkunftsnachweise vergütet das Werk gesondert: 0.5 Rappen in den Quartalen eins und vier, 0.2 Rappen dazwischen. Ab 150 Kilowatt fällt die Garantie weg, dort wird die Abnahme einzeln vereinbart.
Wer in Falera was bezahlt
| Ebene | Was Sie bekommen | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| EbeneBund | Was Sie bekommenDie Einmalvergütung, ausgerichtet von Pronovo. Sie besteht aus einem Grundbetrag und einem Anteil je Kilowatt; steil gestellte Module bringen einen Zuschlag. | Was das für Sie bedeutetSie ist der verlässliche Teil der Rechnung. Die beiden Bündner Beiträge kommen nur dazu, wenn Ihre Anlage deren Bedingungen erfüllt — und die sind eng. |
| EbeneKanton Graubünden, Winterstrom | Was Sie bekommen300 Franken je Kilowatt-Peak, höchstens 200’000 Franken — aber nur für Anlagen mit einer Modulneigung von 60 bis 90 Grad an einem Standort mit mehr als 1’250 Kilowattstunden Globalstrahlung je Quadratmeter und Jahr. Artikel 23a des Bündner Energiegesetzes. | Was das für Sie bedeutet60 Grad und mehr heisst Fassade, Balkonbrüstung, Lawinenverbauung oder ein sehr steiles Stalldach — nicht das gewohnte Schrägdach. Wer ein normales Hausdach belegt, geht hier leer aus. Der Grund ist Winterstrom: Steile Module liefern im Dezember mehr, weil die Sonne tief steht und der Schnee abrutscht. |
| EbeneKanton Graubünden, Flächenpotential | Was Sie bekommen150 Franken je Kilowatt-Peak für die Leistung oberhalb von 30 Watt-Peak je Quadratmeter Energiebezugsfläche, höchstens 50’000 Franken. Artikel 23b. | Was das für Sie bedeutetDas belohnt, wer sein Dach voll belegt statt nur die Pflicht zu erfüllen. Gerechnet wird nur der Teil oberhalb der Schwelle, nicht die ganze Anlage. |
| EbeneKanton Graubünden, Batteriespeicher | Was Sie bekommenKeinen Beitrag. Die Massnahmenliste des Amts für Energie und Verkehr kennt keine Speichermassnahme. | Was das für Sie bedeutetEin Speicher muss sich aus dem gesparten Bezug tragen — und wie stark dieser Hebel ist, hängt hier mehr am Wohnort als in jedem anderen Kanton: zwischen der günstigsten und der teuersten Bündner Gemeinde liegen 28.11 Rappen. |
| EbeneGemeinde Falera | Was Sie bekommenKein kommunaler Beitrag, aber die höchste Gemeindeabgabe der Surselva im Bezugspreis. Zuständig ist die Falerner Baubehörde für die Meldung Ihrer Anlage. | Was das für Sie bedeutetDie Abgabe verteuert den Bezug und macht damit jede eigenverbrauchte Kilowattstunde wertvoller. Für den Bau selbst kommt das Geld vom Bund und vom Kanton. Die kantonalen 300 Franken je Kilowatt-Peak für Winterstrom greifen nur bei sehr steiler Montage, also ab 60 Grad. |
Beide kantonalen Beiträge setzen ein Gesuch vor Baubeginn voraus. Ein Jahresbudget oder Kontingent ist nicht publiziert. Achtung: Die Zahl 600 Franken je Kilowatt-Peak, die im Umlauf ist, ist überholt — der Förderflyer hält ausdrücklich fest, dass die publizierten Beträge die Mittel aus dem Aktionsplan Green Deal bereits enthalten.
Bauerndorf auf der Sonnenterrasse
Falera liegt auf einer Terrasse an der linken Hangseite des Vorderrheintals, auf 22.36 Quadratkilometern wohnen 690 Menschen. Die Postleitzahl 7153 gilt für das ganze Gemeindegebiet, weitere Ortschaften führt das Ortschaftenverzeichnis nicht. Sprachlich ist der Ort romanisch geprägt: Ende 2015 gaben 61.4 Prozent der Bevölkerung Rätoromanisch als Hauptsprache an, 28.6 Prozent Deutsch. Das Siedlungsbild ist zweigeteilt in einen alten Dorfkern und die Bauten der Tourismusjahrzehnte am Rand. Prägend sind die Kirche St. Remigius aus dem 15. Jahrhundert und die Megalithanlage Parc la Mutta oberhalb des Dorfs.
Trotz der Nähe zum Skigebiet Flims-Laax-Falera ist der Ort ein Bauerndorf geblieben: fünfzehn Landwirtschaftsbetriebe sind hier ansässig, neun grössere sind in den letzten zehn Jahren dazugekommen. Neun neue Ökonomiegebäude bedeuten neun junge, statisch geeignete Dachflächen — das ist für Photovoltaik mehr wert als jede Tourismuskennzahl. Der Verbrauch der Ferienwohnungen liegt dagegen im Winter, wenn die Anlage am wenigsten liefert. Ein kommunales Beitragsprogramm für Photovoltaik ist in Falera nicht auffindbar.
Ortschaften und Lagen: Falera. Die Gemeinde zählt 690 Einwohner auf 2'236 Hektaren. Sie gehört zur Region Surselva — einer Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts, die seit 2016 die alten Kreise ablöst, aber weder über Baubewilligungen noch über Förderbeiträge entscheidet; dafür bleibt die Gemeinde zuständig. Postleitzahl des Hauptorts: 7153.
Was Sie in Falera bewilligen lassen müssen
Ein Ortsbild von nationaler Bedeutung besitzt Falera nicht; massgeblich sind die kommunalen Gestaltungsvorschriften, die nach kantonalem Recht die Nutzung der Sonnenenergie nicht unverhältnismässig erschweren dürfen. Melden Sie eine angepasste Dachanlage schriftlich bei der Gemeinde an, bevor Sie bauen; erhalten Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen keine Verfügung, dürfen die Monteure anrücken. Das kantonale Formular nennt als Merkregel 15 Tage — verlassen Sie sich lieber auf drei Wochen Vorlauf. Für Fassadenflächen über 6.0 Quadratmeter in der Bauzone gilt das ordentliche Baubewilligungsverfahren, was bei der steilen Bauweise am Hang zu bedenken ist. Ein Neubau braucht eigene Erzeugungsleistung im Umfang von zehn Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche.
Das Verfahren steht in Artikel 40b der kantonalen Raumplanungsverordnung, der auf Artikel 40a verweist: Die Bauherrschaft zeigt das Vorhaben vor der Ausführung bei der kommunalen Baubehörde an, und diese hat 15 Arbeitstage Zeit für Einwände. Wörtlich: «Ohne Mitteilung innert 15 Arbeitstagen kann die Bauherrschaft mit der Ausführung beginnen.» Rechnen Sie mit gut drei Wochen — das kantonale Meldeformular spricht zwar von «15 Tagen», aber Arbeitstage sind gemeint.
Zwei Wahlrechte räumt Artikel 40b den Gemeinden ein: Sie können Anlagen in Industrie- und Gewerbezonen ganz bewilligungsfrei stellen, und sie können bei Schutzobjekten eine generelle Bewilligungspflicht anordnen. Ob Ihre Gemeinde davon Gebrauch gemacht hat, steht in ihrer Bauordnung. Bewilligungspflichtig bleiben in jedem Fall Anlagen an Kultur- und Naturdenkmälern und in Ortsbildschutzzonen.
Neubauten: Artikel 9b des Bündner Energiegesetzes und Artikel 23 der Energieverordnung verlangen 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche an eigener Stromerzeugung. Eine Ersatzabgabe ist in den einsehbaren Fassungen nicht vorgesehen — ein Unterschied zu St. Gallen mit bis zu 3’000 Franken je Kilowatt-Peak und Glarus mit 2’000. Die abrufbaren Erlasstexte hatten allerdings den Stand 1. Januar 2021; fragen Sie den aktuellen Stand bei der Gemeinde ab.
In drei Sprachen: Graubünden führt Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch als Amtssprachen. Das kantonale Meldeformular für Solaranlagen gibt es in allen dreien, das Gesuchsportal auch auf Italienisch, und das Sprachengesetz verlangt Energiegesetz, Energieverordnung und Raumplanungsverordnung in allen drei Fassungen.
Einfamilienhaus in Falera, 10 kWp
Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.
| Fall | Produktion | Eigenverbrauch | Gesparter Bezug | Vergütung | Nutzen je Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Fallohne Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch30 % | Gesparter Bezug946 CHF | Vergütung399 CHF | Nutzen je Jahr1'345 CHF |
| Fallmit Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch60 % | Gesparter Bezug1'891 CHF | Vergütung228 CHF | Nutzen je Jahr2'119 CHF |
Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 33.18 Rp./kWh Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer und 6.00 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer für die Rücklieferung. Der Herkunftsnachweis kommt separat dazu, und liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis höher, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.
Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach in Falera.
Die beste Südlage der oberen Surselva trifft hier auf den höchsten Bezugstarif der Region — eine Kombination, die für Eigenverbrauch spricht. Vergleichen Sie zwei bis drei Angebote und achten Sie auf den Preis je Kilowatt-Peak.
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Datenstand 2. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · Repower AG, Tarifblätter Standard 2026 · Repower AG, Rückliefertarife · ElCom, Strompreis-Übersicht 2026. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, Einspeisesätze ohne Mehrwertsteuer wie im Preisblatt des Werks ausgewiesen. Tarife und Fördersätze ändern jährlich.