Photovoltaik und Solaranlage in Stein

Photovoltaik Stein · Appenzell Ausserrhoden

Stein: 109.5 Prozent Deckungsgrad und 990 geeignete Dächer

Auch in Stein ist die SAK die Netzbetreiberin; sie verrechnet 2026 31.07 Rappen je bezogene Kilowattstunde — denselben Satz wie in vierzehn Gemeinden des Kantons. Für die Rücklieferung gilt eine gesetzliche Untergrenze von 6.00 Rappen, die sich mit dem Verkauf des Herkunftsnachweises auf 7.50 Rappen ergänzen lässt. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Zahlen bestimmt, wie eine Anlage in dieser Gemeinde ausgelegt wird.

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Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

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Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

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Appenzell Ausserrhoden zahlt keinen Beitrag an Batteriespeicher — ein Speicher rechnet sich hier über den Eigenverbrauch.

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Das Fördergesuch für die Anlage stellen Sie hier erst nach der Inbetriebnahme, nicht vorher.

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Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

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Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

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31.07
Rappen kostet die bezogene Kilowattstunde 2026 in Stein beim massgebenden Werk, St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
109.5%
der in Stein verbrauchten Strommenge könnten die geeigneten Dächer der Gemeinde decken — Rang 3 von 20 im Kanton
71%
dieses Potenzials liegen auf Bauten in der Landwirtschaftszone, also ausserhalb der Bauzone — dort beurteilt der Kanton mit
50%
der Einmalvergütung des Bundes legt der Kanton obendrauf, höchstens Fr. 100’000 — Gesuch erst nach der Inbetriebnahme
Hundwil 152.6 %Schönengrund 111.3 %Stein 109.5 %Schwellbrunn 104.9 %Wald 101.6 %Reute 97.4 %Urnäsch 90.9 %Rehetobel 89.0 %Grub 80.1 %Trogen 79.3 %Teufen 77.4 %Bühler 72.0 %Speicher 71.6 %Gais 62.9 %Lutzenberg 58.4 %Herisau 44.0 %Waldstatt 42.1 %Heiden 40.1 %Walzenhausen 36.0 %Wolfhalden 34.3 %Hundwil 152.6 %Schönengrund 111.3 %Stein 109.5 %Schwellbrunn 104.9 %Wald 101.6 %Reute 97.4 %Urnäsch 90.9 %Rehetobel 89.0 %Grub 80.1 %Trogen 79.3 %Teufen 77.4 %Bühler 72.0 %Speicher 71.6 %Gais 62.9 %Lutzenberg 58.4 %Herisau 44.0 %Waldstatt 42.1 %Heiden 40.1 %Walzenhausen 36.0 %Wolfhalden 34.3 %

Theoretischer Deckungsgrad der zwanzig Ausserrhoder Gemeinden nach der kantonalen Potenzialrechnung: Photovoltaik-Potenzial aller geeigneten Dächer im Verhältnis zum Stromverbrauch der Gemeinde. Median 78.3 Prozent.

Kosten

Was eine Solaranlage in Stein kostet

Stein zieht sich vom Sitterviadukt auf 593 Metern bis auf 868 Meter im Högg hinauf, und die Exposition wechselt darin von Parzelle zu Parzelle. Eine Ertragsprognose, die nur mit Fläche und Ausrichtung rechnet, greift hier zu kurz: Verschattung durch Hangkanten und die Nebellage der Tieflagen gehören in die Berechnung. Verlangen Sie eine Simulation mit Horizontlinie und lassen Sie sich die angenommene spezifische Jahresproduktion nennen. Bei den Höfen kommt der Kabelweg vom Stall zum Zählerkasten als eigener Kostenblock dazu.

Was Sie sparen, ist der volle Bezugspreis: 31.07 Rappen inklusive und 28.741 Rappen exklusive Mehrwertsteuer. Darin stecken 2.30 Rappen Netzzuschlag des Bundes, die auf jeder Schweizer Stromrechnung stehen, gleich welches Werk liefert. Die eingespeiste Kilowattstunde bringt demgegenüber mindestens 6.00 Rappen und, wenn Sie den Herkunftsnachweis mitverkaufen, weitere 1.50 Rappen. Anders gesagt: Zwischen Selbstverbrauch und Rücklieferung liegt rund das Vierfache — die Anlagengrösse sollte sich deshalb am Lastgang orientieren und nicht an der freien Dachfläche.

Tarife

Was Ihr Solarstrom in Stein wert ist

Position2026Was dahintersteckt
PositionStrom, den Sie beziehen202631.07 Rp./kWhWas dahinterstecktStandardprodukt für einen Haushalt mit 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, inklusive Mehrwertsteuer. Ohne Mehrwertsteuer sind es 28.741 Rappen, darin 13.968 für die Energie, 10.913 für die Netznutzung, 2.300 Netzzuschlag des Bundes und 1.560 Rappen weitere gesetzliche Positionen.
PositionStrom, den Sie einspeisen2026ab 6.00 Rp./kWhWas dahinterstecktBei St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG gilt der höhere Wert aus diesem Ansatz und dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundes, ohne Mehrwertsteuer, für Anlagen bis 30 Kilowatt. Im ersten Quartal 2026 lag der Referenz-Marktpreis bei 10.27 Rappen, im zweiten bei 3.90 — also gerade dann tief, wenn eine Anlage am meisten liefert.
PositionAb 30 Kilowatt mit Eigenverbrauch20261.20–6.00 Rp.Was dahinterstecktDie garantierte Untergrenze sinkt mit der Anlagengrösse: 30 Kilowatt geteilt durch Ihre Leistung, mal 6 Rappen. Eine Anlage mit 150 Kilowatt landet damit bei 1.20 Rappen. Ohne Eigenverbrauch bleibt es bei 6.20 Rappen. Für ein grosses Gewerbe- oder Landwirtschaftsdach ist das die wichtigste Zahl dieser Seite.
PositionHerkunftsnachweis20261.50 Rp./kWhWas dahinterstecktZusätzlich und separat vergütet, ohne Mehrwertsteuer, freiwillig. Zusammen mit der Untergrenze ergibt das für eine kleine Anlage 7.50 Rappen je Kilowattstunde als garantierten Boden.
PositionIhr Vorteil je selbst verbrauchter kWh202625.1 Rp.Was dahinterstecktDer Abstand zwischen dem, was Sie zahlen, und dem gesetzlichen Boden für eingespeisten Strom. Gerechnet mit dem Bezugspreis inklusive und der Untergrenze ohne Mehrwertsteuer, so wie beide amtlich ausgewiesen sind. Deshalb ist der Eigenverbrauch die Stellschraube, nicht die Einspeisung.

Vierzehn der zwanzig Ausserrhoder Gemeinden werden von den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken beliefert und zahlen deshalb denselben Bezugspreis von 31.07 Rappen. Ein Gemeindevergleich der Tarife würde in diesem Kanton wenig zeigen — deshalb vergleichen diese Seiten den Deckungsgrad aus der kantonalen Potenzialrechnung.

Der Vergleich

Stein in der kantonalen Potenzialrechnung

Theoretischer Deckungsgrad im Hinterland, dazu die beiden kantonalen Eckwerte, in Prozent

Hundwil 6'869 gegen 4'502 MWh152.6
Schönengrund 2'576 gegen 2'315 MWh111.3
Stein 8'121 gegen 7'417 MWh109.5
Schwellbrunn 8'016 gegen 7'641 MWh104.9
Urnäsch 13'432 gegen 14'779 MWh90.9
Herisau 40'371 gegen 91'795 MWh44.0
Waldstatt 7'482 gegen 17'759 MWh42.1
Wolfhalden 6'561 gegen 19'106 MWh34.3

Kantonale Berichte «Solarenergiepotential» vom Februar 2017, Bezugsjahr 2009, gerechnet mit 15 Prozent Modulwirkungsgrad und 80 Prozent Performance Ratio; berücksichtigt sind Dachflächen ab 40 Quadratmetern flach beziehungsweise 15 Quadratmetern geneigt. Die Reihe taugt als Rangfolge und Struktur, nicht als Aussage über den heutigen Ausbaustand.

Anteil des Dachpotenzials in der Landwirtschaftszone, dieselben Gemeinden, in Prozent

Herisau Gebäudezahl nicht ausgewiesen21
Waldstatt 947 geeignete Gebäude36
Wolfhalden 888 geeignete Gebäude44
Urnäsch 1'765 geeignete Gebäude58
Schönengrund 357 geeignete Gebäude60
Schwellbrunn 986 geeignete Gebäude64
Stein 990 geeignete Gebäude71
Hundwil 885 geeignete Gebäude84

Je höher dieser Anteil, desto mehr der geeigneten Dächer stehen ausserhalb der Bauzone — dort beurteilt neben der Gemeinde die kantonale Abteilung Raumentwicklung. Dieselbe kantonale Berichtsreihe von 2017.

Mit 109.5 Prozent liegt Stein im vorderen Drittel der kantonalen Potenzialrechnung: 8’121 Megawattstunden mögliches Dachpotenzial gegen 7’417 Megawattstunden Verbrauch. Zum kantonalen Median von 78.3 Prozent ist der Abstand deutlich, zur Spitze in Hundwil mit 152.6 Prozent bleibt Luft. Diese Berichte hat der Kanton im Februar 2017 für alle zwanzig Gemeinden veröffentlicht; sie rechnen auf dem Bezugsjahr 2009 und ordnen die Gemeinden, statt den heutigen Bestand zu messen. Bemerkenswert ist die Leistungsseite: 990 geeignete Gebäude mit 60’921 Quadratmetern ergeben rechnerisch 8’281 Kilowattpeak oder 44.9 Quadratmeter Dachfläche je Einwohner. 71 Prozent davon entfallen auf die Landwirtschaftszone, 24 Prozent auf Wohnzonen und bloss 2 Prozent auf Industrie und Gewerbe.

Bei einem Landwirtschaftsanteil von 71 Prozent geht es hier selten um acht und oft um vierzig oder achtzig Kilowatt. Für solche Anlagen ist die Staffelung der SAK entscheidend: Unterhalb von 30 Kilowatt sind 6.00 Rappen garantiert, darüber greift bei Eigenverbrauch eine Kürzung im Verhältnis der Schwelle von dreissig Kilowatt zur installierten Leistung, angewandt auf 6 Rappen; ohne Eigenverbrauch bleiben es 6.20 Rappen. Massgebend ist immer der höhere Wert aus dieser Untergrenze und dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundes, der 2026 von 10.27 Rappen im ersten auf 3.90 Rappen im zweiten Quartal gefallen ist. Wer den Herkunftsnachweis an die SAK abtritt, erhält 1.50 Rappen zusätzlich; die Eingabefristen fallen jeweils auf den 15. November, den 15. Februar, den 15. Mai und den 15. August.

Förderung

Wer in Stein was bezahlt

EbeneWas Sie bekommenWas das für Sie bedeutet
EbeneBundWas Sie bekommenDie Einmalvergütung von Pronovo — eine Grundpauschale, ein Betrag je installiertem Kilowatt und ein Aufschlag für sehr steile Flächen.Was das für Sie bedeutetSie ist die Grundlage von allem: Der kantonale Beitrag bemisst sich als Prozentsatz genau dieser Summe. Angemeldet wird die Anlage von dem Betrieb, der bei Ihnen baut.
EbeneKanton, Massnahme kM-21Was Sie bekommenHöchstens 50 Prozent der Einmalvergütung des Bundes obendrauf, bei Inbetriebnahme ab dem 1. September 2025 — davor waren es bis zu 100 Prozent. Obergrenze Fr. 100’000 je Vorhaben, Mindestleistung 2 kWp. Ausgeschlossen sind Anlagen mit hoher Einmalvergütung ohne Eigenverbrauch und Anlagen mit Auktionszuschlag.Was das für Sie bedeutetAppenzell Ausserrhoden legt als einer der wenigen Kantone überhaupt etwas auf die Bundesvergütung drauf. Rechnen Sie mit rund der Hälfte dessen, was Pronovo Ihnen zusichert.
EbeneKanton, Zeitpunkt des GesuchsWas Sie bekommenBei der Photovoltaik reichen Sie erst nach der Inbetriebnahme ein — und erst, wenn der Entscheid des Bundes zur Einmalvergütung rechtskräftig ist. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2022 und Ende 2026 läuft die Frist bis Ende 2027.Was das für Sie bedeutetDas ist die Ausnahme von der sonst geltenden Regel, dass ein Fördergesuch vor Baubeginn vorliegen muss — und ein häufiges Missverständnis. Wer hier vorher einreicht, reicht zu früh ein. Eine erteilte Zusicherung verfällt nach 24 Monaten.
EbeneKanton, BatteriespeicherWas Sie bekommenKeinen Beitrag. Die kantonale Massnahmenliste kennt keine Speichermassnahme.Was das für Sie bedeutetEin Speicher muss sich hier allein über den Eigenverbrauch rechnen. Das fällt stärker ins Gewicht als anderswo, weil die Einspeisevergütung des grössten Werks bei grösseren Anlagen mit der Leistung sinkt.
EbeneKanton, BeratungWas Sie bekommenMassnahme ikM-20: eine Pauschale von Fr. 300 für eine Beratung zur Solarenergie, ausschliesslich über den Verein Energie AR/AI.Was das für Sie bedeutetEine bezahlbare Zweitmeinung, bevor Sie sich für eine Offerte entscheiden.
EbeneGemeinde Stein Was Sie bekommenFür Stein ist weder ein kommunaler Beitrag an Photovoltaik noch einer an Batteriespeicher dokumentiert; die Gemeinde ist nicht Energiestadt. Was das für Sie bedeutetSetzen Sie diese Zeile in Ihrer Kalkulation auf null; es bleiben der Bundesbeitrag über Pronovo und der kantonale Zuschuss nach kM-21. Eine Anfrage bei der Bauverwaltung klärt zugleich die Zonenfrage — das kommunale Reglement liess sich für diese Übersicht nicht einsehen.

Gesuche laufen ueber portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar. Für alle Massnahmen ausser der Photovoltaik gilt: Gesuch vor Inangriffnahme des Vorhabens. Ein Budget oder Kontingent für die Photovoltaik-Massnahme ist nicht publiziert; es gilt der Vorbehalt, dass Beiträge nur im Rahmen der verfügbaren Mittel ausgerichtet werden.

Vor Ort

Schaukäserei, Sitterviadukt und 71 Prozent Landwirtschaft

Stein ist mit dem Gründungsjahr 1749 die jüngste Gemeinde des Kantons und liegt zwischen Herisau, Hundwil und dem sanktgallischen Sittertal. Neben dem Dorf gehören Hochsteig und Bruggen sowie zahlreiche Weiler und Einzelhöfe zum Gemeindegebiet, darunter Störgel, Haggen und Zweibruggen. Von den 933 Hektaren sind 617 Landwirtschaftsland, 215 Wald und 84 Siedlungsfläche; 1’499 Menschen wohnen hier. Der Dorfplatz mit Bauten des 18. Jahrhunderts, die reformierte Kirche von 1749 und die Brücken über die Sitter prägen das Bild. Die Dächer verteilen sich auf einen überschaubaren Kern und sehr viele freistehende Höfe — 990 davon gelten als geeignet.

Über den Kanton hinaus bekannt ist Stein durch die Appenzeller Schaukäserei von 1978, die schon im ersten Jahr über 300’000 Menschen anzog, und durch das Appenzeller Volkskunde-Museum von 1987. Solche Publikumsbauten haben Gewerbedachcharakter und einen gleichmässigen Verbrauch über das ganze Jahr, was Eigenverbrauchsmodellen entgegenkommt. Als Energiestadt ist Stein nicht zertifiziert, und ein eigenes Förderreglement der Gemeinde liegt nicht vor. Für eine erste Einschätzung Ihrer Dachfläche taugt das Bundestool sonnendach.ch, denn der Kanton führt keine eigene Karte für Solarstrom.

Ortschaften und Lagen: Stein, Hochsteig, Bruggen. Die Gemeinde zählt 1'499 Einwohner auf 933 Hektaren und gehört zur Landschaft Hinterland. Postleitzahl des Hauptorts: 9063.

Bewilligung

Was Sie in Stein bewilligen lassen müssen

Ein Ortsbild von nationaler Bedeutung besitzt Stein nicht — die Abfrage des Bundesinventars findet für diese Gemeinde keinen Eintrag, wohl aber für zahlreiche gleichnamige Orte in anderen Kantonen. Massgeblich ist deshalb die kommunale Ortsbildschutzzone: Innerhalb einer solchen Zone unterstehen Anlagen auf Dächern und an Fassaden immer der Baubewilligungspflicht, ebenso Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern, die kantonal oder national bedeutend sind. Schützenswerte Einzelobjekte gibt es hier durchaus, von der Kirche von 1749 bis zu den Brücken über die Sitter. Ausserhalb solcher Zonen und Objekte gilt das Meldeverfahren mit dem kantonalen Formular an die Gemeinde. Bleiben von der Baubehörde während dreissig Tagen ab Eingang der Meldung Einwände aus, darf die Anlage gebaut werden. Weil 71 Prozent des Dachpotenzials ausserhalb der Bauzone liegen, ist bei Stall- und Scheunendächern zusätzlich die kantonale Abteilung Raumentwicklung beteiligt — der Weg bleibt derselbe, er dauert nur länger.

Seit dem 1. Januar 2026 regelt Artikel 40a der Bauverordnung das Verfahren. Baubewilligungsfreie Solaranlagen sind der Baubewilligungsbehörde vor der Ausführung mit einem kantonalen Formular zu melden; gebaut werden darf, wenn die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt. Das ist eine Einwendungsfrist der Gemeinde und keine Wartefrist, die Sie vorab einplanen müssten — läuft sie ohne Einwand ab, ist der Weg frei. Zuständig ist die Gemeinde; das Formular stammt vom Kanton.

Immer baubewilligungspflichtig sind nach Absatz 2 Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in kommunalen Ortsbildschutzzonen und in Ortsbildschutzzonen von nationaler Bedeutung, dazu Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern kantonaler oder nationaler Bedeutung, Objekte mit Erhaltungsziel A und Objekte in Gebieten des Bundesinventars der Landschaften. Bei Vorhaben ausserhalb der Bauzone, in kantonalen Schutzzonen und in Ortsbildern nationaler Bedeutung beurteilt zusätzlich die kantonale Abteilung Raumentwicklung. Genügend angepasst heisst nach dem kantonalen Leitfaden kumulativ: höchstens 20 Zentimeter im rechten Winkel über der Dachfläche, von oben gesehen nicht darüber hinausragend, nach dem Stand der Technik reflexionsarm und kompakt angeordnet.

Neubauten: Seit dem 1. Januar 2023 verlangt Artikel 10a des Energiegesetzes, dass ein Teil des Strombedarfs am Gebäude selbst erzeugt wird — nach Artikel 19a bis der Verordnung mindestens 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche, wobei nie 30 Kilowatt oder mehr verlangt werden. Eine Ersatzabgabe gibt es nicht: Wer nicht am eigenen Gebäude baut, beteiligt sich an einer neuen Gemeinschaftsanlage, dann sind 30 Watt je Quadratmeter gefordert, die 30-Kilowatt-Grenze entfällt, und die Beteiligung läuft 20 Jahre. Ausgenommen sind Erweiterungen mit weniger als 50 Quadratmetern neuer Energiebezugsfläche. Einen kantonalen Photovoltaik-Kataster gibt es nicht — der Kanton verweist für die Dacheignung auf sonnendach.ch des Bundes.

Beispielrechnung

Einfamilienhaus in Stein, 10 kWp

Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.

FallProduktionEigenverbrauchGesparter BezugVergütungNutzen je Jahr
Fallohne SpeicherProduktion9’500 kWhEigenverbrauch30 %Gesparter Bezug885 CHFVergütung399 CHFNutzen je Jahr1'284 CHF
Fallmit SpeicherProduktion9’500 kWhEigenverbrauch60 %Gesparter Bezug1'771 CHFVergütung228 CHFNutzen je Jahr1'999 CHF

Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 31.07 Rp./kWh Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer und 6.00 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer für die Rücklieferung, so wie beide Werte ausgewiesen sind. Der Herkunftsnachweis kommt separat dazu, und liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis höher, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.

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Für ein Hofdach in 9063 zählen Statik, Kabelweg und Zonenlage mehr als der Modulpreis, und genau danach fragt der Vergleich. Sie erhalten bis zu drei Angebote von Betrieben, die in dieser Höhenlage schon gebaut haben, und entscheiden in Ruhe.

Weitere Gemeinden im Hinterland

Datenstand 2. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · Kanton AR, Bericht «Solarenergiepotential» der Gemeinde, Februar 2017 (Bezugsjahr 2009) · Leitfaden für Solaranlagen, Kanton Appenzell Ausserrhoden, Juni 2024 · SAK, Energieprodukte 2026 inklusive Rücklieferung, gültig ab 1. Januar 2026 · Kanton AR, Fördermassnahme kM-21 Photovoltaikanlage. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, Einspeisesätze ohne Mehrwertsteuer wie im Preisblatt des Werks ausgewiesen. Einwohnerzahlen per 1. Januar 2026 nach «Der Kanton in Zahlen 2026/27». Tarife und Fördersätze ändern jährlich.

Photovoltaik in der Nachbarschaft von Stein

Bezirk Hinterland · Kanton Appenzell Ausserrhoden

Hundwil · Schönengrund · Schwellbrunn · Urnäsch · Herisau · Waldstatt