Photovoltaik und Steuern

 
Ratgeber · Geld und Rechnung

Photovoltaik und Steuern

Der Steuerabzug ist der zweitgrösste Posten nach der Einmalvergütung — und der am häufigsten falsch geplante. Worauf es ankommt, und warum die Antwort je nach Kanton anders ausfällt.

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1Beginnen wir mit Ihrer Postleitzahl.

2Was haben Sie vor?

3Wie ist Ihr Dach ausgeführt?

4Wie gross ist die Fläche ungefähr?

5Soll ein Batteriespeicher dazu?

6Wann soll die Anlage stehen?

7Haben Sie eine Wärmepumpe?

8Wallbox oder Ladestation geplant?

✓Das genügt für den Anfang.

Schritt 1 von 9

Acht kurze Blätter — das erste ist das einfachste.

PLZ eintragen — danach geht es weiter.
Schritt 2 von 9

Danach richtet sich, welche Betriebe für Sie in Frage kommen.

Schritt 3 von 9

Die Ausführung bestimmt das Befestigungssystem — und einen guten Teil der Montagekosten.

Schritt 4 von 9

Eine Schätzung genügt. Gemessen wird später vor Ort.

Schritt 5 von 9

Der Kanton zahlt 1’000 Franken ab 10 Kilowattstunden — 2026 nur noch auf Warteliste.

Schritt 6 von 9

Über 35 Quadratmeter gilt eine Meldefrist von 20 Tagen vor Baubeginn.

Schritt 7 von 9

Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

Schritt 8 von 9

Wer sein Auto zu Hause lädt, verbraucht den eigenen Strom selbst — das rechnet sich doppelt.

Schritt 9 von 9

Wir geben Ihre Angaben an bis zu 3 Betriebe aus der Region weiter. Sie entscheiden, wer Sie kontaktiert.

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Der Grundsatz

Investitionen, die Energie sparen oder erneuerbare Energie nutzen, gelten bei einer bestehenden Liegenschaft steuerlich als Unterhalt und nicht als wertvermehrende Investition. Sie sind deshalb vom Einkommen abziehbar. Grundlage ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zusammen mit der Liegenschaftskostenverordnung.

Bei einem Neubau gilt das nicht. Dort gehört die Anlage zu den Anlagekosten und ist in den ersten Jahren kein Unterhalt. Wer ein Haus baut und die Anlage gleich mitplant, verschenkt den Abzug — das ist in aller Regel trotzdem richtig, weil die Anlage beim Bau billiger wird als später.

Drei Punkte, die über die Höhe entscheiden

PunktWarum er zählt
Ihr GrenzsteuersatzDer Abzug wirkt über Ihren persönlichen Satz. Derselbe Rechnungsbetrag bringt zwei Haushalten unterschiedlich viel.
Die EinmalvergütungSie wird in den meisten Kantonen vom abziehbaren Betrag abgezogen. Abziehbar ist also der Nettoaufwand, nicht die Bruttorechnung.
Die Verteilung über die JahreSeit 2020 lassen sich Unterhaltskosten, die ein Jahreseinkommen übersteigen, auf die zwei folgenden Steuerperioden übertragen. Bei grossen Anlagen ist das der Unterschied zwischen halbem und vollem Abzug.

Was die Kantone unterschiedlich handhaben

Die Bundesregel ist die eine Hälfte, die kantonale Praxis die andere. Unterschiede gibt es bei der Behandlung der Einmalvergütung, bei der Abgrenzung zwischen Unterhalt und Wertvermehrung, bei dachintegrierten Anlagen, die zugleich die Dachhaut ersetzen, und bei der Frage, ab wann ein Gebäude nicht mehr als Neubau gilt.

Die verbindliche Auskunft gibt Ihre kantonale Steuerverwaltung, nicht der Installateur und nicht diese Seite. Fragen Sie vor der Bestellung, nicht beim Ausfüllen der Steuererklärung — dann lässt sich die Rechnungsstellung noch darauf einrichten.

Wir sind keine Steuerberater. Die Angaben hier beschreiben die Rechtslage in ihren Grundzügen und ersetzen keine Auskunft Ihrer Steuerbehörde.

Häufige Fragen

01Muss ich den eingespeisten Strom versteuern?

Vergütungen für eingespeisten Strom sind Einkommen. Wie sie erfasst werden, regeln die Kantone unterschiedlich, teils mit Pauschalen. Auch das gehört in die Frage an die Steuerverwaltung.

02Zählt der Speicher dazu?

Er gehört zur energetischen Massnahme, wird aber nicht überall gleich behandelt. Getrennt ausweisen lassen.

03Und der Eigenmietwert?

Eine Anlage kann den Gebäudewert beeinflussen. Ob und wie, entscheidet die kantonale Schätzung.

04Was brauche ich als Beleg?

Schlussrechnung mit Leistungsbeschrieb, den Pronovo-Bescheid und den Zahlungsnachweis. Eine Offerte ist kein Beleg.

Photovoltaik in Ihrem Kanton

Förderung, Bewilligungsverfahren und Strompreise sind kantonal geregelt. Auf der Kantonsseite stehen die Zahlen für Ihre Gegend und die Gemeinden im Überblick.

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