Photovoltaik im Bezirk Hinterland

Photovoltaik Hinterland · Appenzell Ausserrhoden

Hinterland: 42.1 bis 152.6 Prozent Deckung in sieben Gemeinden

Zum Hinterland zählen Herisau, Hundwil, Schönengrund, Schwellbrunn, Stein, Urnäsch und Waldstatt. Kantonsweit reicht der Haushaltstarif 2026 von 31.07 bis 35.43 Rappen je Kilowattstunde; in dieser Landschaft gelten 31.07 Rappen im Netzgebiet der SAK, 31.86 Rappen in Schönengrund und 32.41 Rappen in Urnäsch. Wer Überschuss ins Netz gibt, hat bei Anlagen unter 30 Kilowatt Anspruch auf wenigstens 6.00 Rappen ohne Mehrwertsteuer.

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Das Fördergesuch für die Anlage stellen Sie hier erst nach der Inbetriebnahme, nicht vorher.

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Sie verschiebt den Eigenverbrauch in den Winter — das ändert die Rechnung spürbar.

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7
Gemeinden im Hinterland — 5 davon werden von den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken beliefert und zahlen denselben Bezugspreis
1.34
Rappen liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Leitwert, von 31.07 in Hundwil bis 32.41 in Urnäsch
153%
erreicht Hundwil beim Deckungsgrad, Waldstatt nur 42 Prozent — Median 104.9
30Tage
hat die Gemeinde Zeit, gegen eine gemeldete Dachanlage Einwand zu erheben — danach darf gebaut werden
Hundwil 152.6 %Schönengrund 111.3 %Stein 109.5 %Schwellbrunn 104.9 %Wald 101.6 %Reute 97.4 %Urnäsch 90.9 %Rehetobel 89.0 %Grub 80.1 %Trogen 79.3 %Teufen 77.4 %Bühler 72.0 %Speicher 71.6 %Gais 62.9 %Lutzenberg 58.4 %Herisau 44.0 %Waldstatt 42.1 %Heiden 40.1 %Walzenhausen 36.0 %Wolfhalden 34.3 %Hundwil 152.6 %Schönengrund 111.3 %Stein 109.5 %Schwellbrunn 104.9 %Wald 101.6 %Reute 97.4 %Urnäsch 90.9 %Rehetobel 89.0 %Grub 80.1 %Trogen 79.3 %Teufen 77.4 %Bühler 72.0 %Speicher 71.6 %Gais 62.9 %Lutzenberg 58.4 %Herisau 44.0 %Waldstatt 42.1 %Heiden 40.1 %Walzenhausen 36.0 %Wolfhalden 34.3 %

Theoretischer Deckungsgrad aller zwanzig Ausserrhoder Gemeinden nach der kantonalen Potenzialrechnung.

Kosten

Was eine Solaranlage im Hinterland kostet

Im Hinterland stehen die Höfe weit auseinander, und das ist der erste Kostenfaktor. Urnäsch allein misst 48 Quadratkilometer bei rund 2’400 Einwohnerinnen und Einwohnern, Hundwil erstreckt sich über 13.8 Kilometer von Nord nach Süd und ist an der schmalsten Stelle 350 Meter breit — Anfahrt und Kabelwege sind hier länger als in einer Talsiedlung. Der zweite Faktor ist die Höhe: Schwellbrunn liegt auf 966 Metern und ist die höchstgelegene Gemeinde des Kantons, was sich auf Schneelast und Unterkonstruktion auswirkt. Der dritte ist der Gebäudetyp, denn ein Ökonomiegebäude mit grosser, ungeteilter Dachfläche rechnet sich anders als ein Wohnhaus, verlangt aber einen Statiknachweis und häufig einen verstärkten Anschluss. Lassen Sie sich Gerüst, Montage, Elektroarbeiten und Netzanschluss getrennt ausweisen, sonst verschwindet gerade der Anschluss in einer Pauschale.

Beim Bezugspreis ist die Region fast einheitlich. Herisau, Hundwil, Schwellbrunn, Stein und Waldstatt hängen am Netz der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke und damit bei 31.07 Rappen inklusive Mehrwertsteuer, denen ohne Steuer 13.968 Rappen Energie und 10.913 Rappen Netznutzung zugrunde liegen. Schönengrund versorgt sich über die eigene Elektraversorgung und kommt auf 31.86 Rappen, wobei dort der Netzanteil mit 12.063 Rappen höher ausfällt. Urnäsch bezahlt beim eigenen Werk 32.41 Rappen, mit dem tiefsten Energiepreis der Region von 10.951 Rappen und dem höchsten Netzanteil von 15.130 Rappen. In den Schwellbrunner Aussengebieten Beldschwende und Tüfi gilt zudem der Tarif der Elektrokorporation Wald-St. Peterzell mit 28.10 Rappen, dem tiefsten Bezugswert des Kantons.

Die Gemeinden

Tarif, Deckungsgrad und Zonenlage im Vergleich

Nach rechts wischen — diese Tabelle ist breiter als der Bildschirm.

GemeindeBezug 2026DeckungsgradLandwirtschaftszoneEinwohnerWerk
GemeindeHundwilBezug31.07 Rp.Deckungsgrad152.6 %Landwirtschaftszone84 %Einwohner967WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeSchönengrundBezug31.86 Rp.Deckungsgrad111.3 %Landwirtschaftszone60 %Einwohner564WerkHydrantenkorporation & Elektraversorgung Schönengrund
GemeindeSteinBezug31.07 Rp.Deckungsgrad109.5 %Landwirtschaftszone71 %Einwohner1'499WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeSchwellbrunnBezug31.07 Rp.
weiteres Werk 28.10
Deckungsgrad104.9 %Landwirtschaftszone64 %Einwohner1'547WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeUrnäschBezug32.41 Rp.
weiteres Werk 31.07
Deckungsgrad90.9 %Landwirtschaftszone58 %Einwohner2'378WerkElektrizitätswerk Urnäsch AG
GemeindeHerisauBezug31.07 Rp.Deckungsgrad44.0 %Landwirtschaftszone21 %Einwohner16'150WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
GemeindeWaldstattBezug31.07 Rp.Deckungsgrad42.1 %Landwirtschaftszone36 %Einwohner1'911WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG

Wo ein zweites Werk ausgewiesen ist, führt die ElCom mehrere Netzbetreiber für dasselbe Gemeindegebiet. In Schwellbrunn beliefert die Elektrokorporation Wald-St. Peterzell die Gebiete Beldschwende und Tüfi, in Urnäsch versorgt das Elektrizitätswerk Urnäsch den grössten Teil der Gemeinde, und in Reute teilen sich drei Korporationen das Gebiet. Welches Werk Ihre Adresse versorgt, steht auf Ihrer Stromrechnung.

Der Vergleich

Was die Gemeinden voneinander trennt

Theoretischer Deckungsgrad, Dachpotenzial im Verhältnis zum Stromverbrauch, in Prozent

Hundwil 6'869 gegen 4'502 MWh152.6
Schönengrund 2'576 gegen 2'315 MWh111.3
Stein 8'121 gegen 7'417 MWh109.5
Schwellbrunn 8'016 gegen 7'641 MWh104.9
Urnäsch 13'432 gegen 14'779 MWh90.9
Herisau 40'371 gegen 91'795 MWh44.0
Waldstatt 7'482 gegen 17'759 MWh42.1

Kantonale Berichte «Solarenergiepotential» vom Februar 2017, Bezugsjahr 2009, gerechnet mit 15 Prozent Modulwirkungsgrad und 80 Prozent Performance Ratio; berücksichtigt sind Dachflächen ab 40 Quadratmetern flach beziehungsweise 15 Quadratmetern geneigt. Die Reihe taugt als Rangfolge und Struktur, nicht als Aussage über den heutigen Ausbaustand.

Anteil des Dachpotenzials in der Landwirtschaftszone, in Prozent

Herisau Gebäudezahl nicht ausgewiesen21
Waldstatt 947 geeignete Gebäude36
Urnäsch 1'765 geeignete Gebäude58
Schönengrund 357 geeignete Gebäude60
Schwellbrunn 986 geeignete Gebäude64
Stein 990 geeignete Gebäude71
Hundwil 885 geeignete Gebäude84

Je höher dieser Anteil, desto mehr der geeigneten Dächer stehen ausserhalb der Bauzone. Dort beurteilt neben der Gemeinde die kantonale Abteilung Raumentwicklung, was das Verfahren länger macht.

Die kantonale Potenzialrechnung zieht die sieben Gemeinden weiter auseinander als in jeder anderen Landschaft: Hundwil erreicht 152.6 Prozent, danach folgen Schönengrund mit 111.3, Stein mit 109.5, Schwellbrunn mit 104.9 und Urnäsch mit 90.9, während Herisau bei 44.0 und Waldstatt bei 42.1 Prozent liegen. Vier der sieben könnten ihren Stromverbrauch damit rechnerisch aus eigenen Dächern decken, zwei nicht einmal zur Hälfte. Der Grund steht in der Zonenspalte: In Hundwil liegen 84 Prozent des Dachpotenzials in der Landwirtschaftszone, in Stein 71, in Schwellbrunn 64, in Schönengrund 60 und in Urnäsch 58 Prozent — die höchsten Werte des Kantons. Herisau und Waldstatt verbrauchen dagegen viel: 91’795 beziehungsweise 17’759 Megawattstunden im Jahr, gegenüber 40’371 und 7’482 Megawattstunden Potenzial. Die Reihe stammt aus Berichten vom Februar 2017 auf dem Bezugsjahr 2009 und gibt die Rangfolge wieder, nicht den heutigen Ausbaustand.

Bei der Einspeisung ist das Hinterland die vielfältigste Gegend des Kantons, weil hier drei Modelle nebeneinander bestehen. Die SAK sichert unterhalb von 30 Kilowatt 6.00 Rappen ohne Mehrwertsteuer zu, zahlt den höheren vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundes, wenn dieser darüber liegt, und lässt den Mindestansatz bei Anlagen ab 30 Kilowatt mit Eigenverbrauch im Verhältnis von dreissig Kilowatt zur Leistung abfallen, bezogen auf sechs Rappen; der Herkunftsnachweis bringt 1.50 Rappen. Das Elektrizitätswerk Urnäsch hält dieselbe Untergrenze von 6.00 Rappen, staffelt sie aber nicht ab — auch eine Anlage über 150 Kilowatt bleibt dort bei 6.00 Rappen —, vergütet den Herkunftsnachweis dafür nur mit 1.00 Rappen. In Beldschwende und Tüfi zahlt die Elektrokorporation Wald-St. Peterzell weiterhin 12.00 Rappen bis zu einer Anlagengrösse von 30 Kilovoltampere und 10.00 Rappen oberhalb davon, ohne Marktpreisrisiko, plus 1.50 Rappen für den Nachweis — der doppelte Wert, zwei Strassenzüge von der SAK entfernt. Für die Elektraversorgung Schönengrund ist kein Ansatz publiziert; gesichert ist einzig der gesetzliche Mindestwert von 6.00 Rappen, den geltenden Satz führt das Werk auf seinem Tarifblatt.

Förderung

Wer im Hinterland was bezahlt

EbeneWas Sie bekommenWas das für Sie bedeutet
EbeneBundWas Sie bekommenDie Einmalvergütung von Pronovo — eine Grundpauschale, ein Betrag je installiertem Kilowatt und ein Aufschlag für sehr steile Flächen.Was das für Sie bedeutetSie ist die Grundlage von allem: Der kantonale Beitrag bemisst sich als Prozentsatz genau dieser Summe. Angemeldet wird die Anlage von dem Betrieb, der bei Ihnen baut.
EbeneKanton, Massnahme kM-21Was Sie bekommenHöchstens 50 Prozent der Einmalvergütung des Bundes obendrauf, bei Inbetriebnahme ab dem 1. September 2025 — davor waren es bis zu 100 Prozent. Obergrenze Fr. 100’000 je Vorhaben, Mindestleistung 2 kWp. Ausgeschlossen sind Anlagen mit hoher Einmalvergütung ohne Eigenverbrauch und Anlagen mit Auktionszuschlag.Was das für Sie bedeutetAppenzell Ausserrhoden legt als einer der wenigen Kantone überhaupt etwas auf die Bundesvergütung drauf. Rechnen Sie mit rund der Hälfte dessen, was Pronovo Ihnen zusichert.
EbeneKanton, Zeitpunkt des GesuchsWas Sie bekommenBei der Photovoltaik reichen Sie erst nach der Inbetriebnahme ein — und erst, wenn der Entscheid des Bundes zur Einmalvergütung rechtskräftig ist. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2022 und Ende 2026 läuft die Frist bis Ende 2027.Was das für Sie bedeutetDas ist die Ausnahme von der sonst geltenden Regel, dass ein Fördergesuch vor Baubeginn vorliegen muss — und ein häufiges Missverständnis. Wer hier vorher einreicht, reicht zu früh ein. Eine erteilte Zusicherung verfällt nach 24 Monaten.
EbeneKanton, BatteriespeicherWas Sie bekommenKeinen Beitrag. Die kantonale Massnahmenliste kennt keine Speichermassnahme.Was das für Sie bedeutetEin Speicher muss sich hier allein über den Eigenverbrauch rechnen. Das fällt stärker ins Gewicht als anderswo, weil die Einspeisevergütung des grössten Werks bei grösseren Anlagen mit der Leistung sinkt.
EbeneKanton, BeratungWas Sie bekommenMassnahme ikM-20: eine Pauschale von Fr. 300 für eine Beratung zur Solarenergie, ausschliesslich über den Verein Energie AR/AI.Was das für Sie bedeutetEine bezahlbare Zweitmeinung, bevor Sie sich für eine Offerte entscheiden.
EbeneDie Gemeinden Was Sie bekommenKeine der sieben Gemeinden weist einen eigenen Beitrag an Photovoltaikanlagen aus; Herisau führt zwar ein Förderprogramm Energie, dieses deckt aber Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Haushaltgeräte und GEAK-Plus-Berichte ab. Die Gemeinden nehmen die Solarmeldung entgegen und erteilen im Schutzperimeter die Baubewilligung. Was das für Sie bedeutetKalkulieren Sie mit dem Bundesbeitrag von Pronovo und mit kM-21 aus der Kantonskasse, nicht mit einer kommunalen Zeile. Wo eine Gemeindeseite nicht auffindbar war, heisst das nicht zwingend, dass es nichts gibt — eine Nachfrage bei der Bauverwaltung schafft Klarheit.
Die Region

Streusiedlung, Ökonomiegebäude und vier ISOS-Dörfer

Das Hinterland umfasst sieben Gemeinden im Westen des Kantons, von Herisau als Regierungssitz mit 16’150 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu Schönengrund mit 564 — der bevölkerungsmässig kleinsten Gemeinde Ausserrhodens. Verwaltungsrechtlich ist die Landschaft seit 1995 keine Einheit mehr: Die Bezirke wurden damals abgeschafft, eine Bezirksbehörde existiert nicht, und über Baugesuch wie Solarmeldung entscheidet jede Gemeinde für sich. Geografisch hält der Name dagegen zusammen, was sich gleicht: Urnäsch ist mit 4’800 Hektaren die flächengrösste Gemeinde des Kantons, Hundwil misst 2’422 und Schwellbrunn 1’740 Hektaren, und in allen dreien überwiegen Weiler und Einzelhöfe. Schwellbrunn liegt mit 966 Metern am höchsten, Stein mit rund 730 Metern am tiefsten. Vier Dörfer sind Ortsbilder von nationaler Bedeutung — Herisau, Hundwil, Schwellbrunn und Urnäsch —, dazu kommt der Herisauer Weiler Schwänberg.

Wirtschaftlich zerfällt die Gegend in zwei Hälften. In Herisau stehen mit Huber+Suhner und Metrohm die grössten Industriedächer des Kantons und über 700 registrierte Unternehmen; in Waldstatt arbeitete 2005 rund die Hälfte der Beschäftigten im zweiten Sektor, vor allem in der Holz-, Metall- und Kunststoffverarbeitung. In Schwellbrunn dagegen sind 43 Prozent der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft tätig, gegenüber 8.5 Prozent im kantonalen Schnitt; Hundwil war bis 1997 Landsgemeindeort, Stein zieht mit Schaukäserei und Volkskunde-Museum Besucher an, und Urnäsch reicht bis auf die Schwägalp. Beim Energiestadt-Label ist Herisau seit 2002 die einzige Trägerin der Region; Urnäsch erhielt es 2013 und wird heute nicht mehr geführt. Eigene Gemeindebeiträge an Photovoltaik weist keine der sieben Gemeinden aus — Herisau unterstützt Wärmepumpen, automatische Holzfeuerungen, Haushaltgeräte und den GEAK Plus, nicht aber Solaranlagen.

Bewilligung

Was Sie im Hinterland bewilligen lassen müssen

Es gilt kantonales Recht, angewandt von sieben verschiedenen Baubehörden. Artikel 40a Absatz 3 der Bauverordnung verlangt für eine baubewilligungsfreie Anlage die vorgängige Meldung auf dem kantonalen Formular an Ihre Gemeinde; kommt von der Behörde binnen dreissig Tagen ab Eingang kein Einwand, dürfen Sie bauen. In den Ortsbildschutzzonen von Herisau, Hundwil, Schwellbrunn und Urnäsch sowie in den kommunalen Schutzzonen der übrigen Gemeinden greift dagegen Absatz 2, und die Anlage braucht eine Baubewilligung. Der eigentliche Regelfall dieser Landschaft ist aber ein anderer: Weil in fünf der sieben Gemeinden 58 bis 84 Prozent des Potenzials der Landwirtschaftszone zufallen, steht die Mehrheit der geeigneten Dächer auf Ökonomiegebäuden ausserhalb der Bauzone — und dort verlangt der Kanton zusätzlich eine Beurteilung durch die Abteilung Raumentwicklung. Rechnen Sie bei einem Stallgebäude deshalb mit einem längeren Weg als bei einem Wohnhaus im Dorf und klären Sie die Zonenzugehörigkeit, bevor Sie einen Montagetermin vereinbaren. Als genügend angepasst zählt, was zwanzig Zentimeter Aufbauhöhe nicht überschreitet, im Grundriss auf dem Dach bleibt, reflexionsarm ausgeführt und ohne unnötige Lücken verlegt ist.

Seit dem 1. Januar 2026 regelt Artikel 40a der Bauverordnung das Verfahren. Baubewilligungsfreie Solaranlagen sind der Baubewilligungsbehörde vor der Ausführung mit einem kantonalen Formular zu melden; gebaut werden darf, wenn die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt. Das ist eine Einwendungsfrist der Gemeinde und keine Wartefrist, die Sie vorab einplanen müssten — läuft sie ohne Einwand ab, ist der Weg frei. Zuständig ist die Gemeinde; das Formular stammt vom Kanton.

Immer baubewilligungspflichtig sind nach Absatz 2 Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in kommunalen Ortsbildschutzzonen und in Ortsbildschutzzonen von nationaler Bedeutung, dazu Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern kantonaler oder nationaler Bedeutung, Objekte mit Erhaltungsziel A und Objekte in Gebieten des Bundesinventars der Landschaften. Bei Vorhaben ausserhalb der Bauzone, in kantonalen Schutzzonen und in Ortsbildern nationaler Bedeutung beurteilt zusätzlich die kantonale Abteilung Raumentwicklung. Genügend angepasst heisst nach dem kantonalen Leitfaden kumulativ: höchstens 20 Zentimeter im rechten Winkel über der Dachfläche, von oben gesehen nicht darüber hinausragend, nach dem Stand der Technik reflexionsarm und kompakt angeordnet.

Neubauten: Seit dem 1. Januar 2023 verlangt Artikel 10a des Energiegesetzes, dass ein Teil des Strombedarfs am Gebäude selbst erzeugt wird — nach Artikel 19a bis der Verordnung mindestens 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche, wobei nie 30 Kilowatt oder mehr verlangt werden. Eine Ersatzabgabe gibt es nicht: Wer nicht am eigenen Gebäude baut, beteiligt sich an einer neuen Gemeinschaftsanlage, dann sind 30 Watt je Quadratmeter gefordert, die 30-Kilowatt-Grenze entfällt, und die Beteiligung läuft 20 Jahre. Ausgenommen sind Erweiterungen mit weniger als 50 Quadratmetern neuer Energiebezugsfläche. Einen kantonalen Photovoltaik-Kataster gibt es nicht — der Kanton verweist für die Dacheignung auf sonnendach.ch des Bundes.

Beispielrechnung

Einfamilienhaus in Herisau, 10 kWp

Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.

FallProduktionEigenverbrauchGesparter BezugVergütungNutzen je Jahr
Fallohne SpeicherProduktion9’500 kWhEigenverbrauch30 %Gesparter Bezug885 CHFVergütung399 CHFNutzen je Jahr1'284 CHF
Fallmit SpeicherProduktion9’500 kWhEigenverbrauch60 %Gesparter Bezug1'771 CHFVergütung228 CHFNutzen je Jahr1'999 CHF

Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 31.07 Rp./kWh Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer und 6.00 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer für die Rücklieferung, so wie beide Werte ausgewiesen sind. Der Herkunftsnachweis kommt separat dazu, und liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis höher, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.

Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach in Herisau.

Sieben Gemeinden, drei Werke und eine Spannweite von 42.1 bis 152.6 Prozent Deckungsgrad: Hier lohnt sich der Blick auf die einzelne Adresse besonders. Geben Sie Ihre Postleitzahl an, dann nehmen höchstens drei Fachbetriebe der Gegend Ihr Dach unter die Lupe. Die Anfrage bindet Sie an nichts.

Die Gemeinden im Hinterland

Weitere Seiten zum Kanton

Datenstand 2. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · Kanton Appenzell Ausserrhoden, Solarenergie und Potenzialberichte · Elektrizitätswerk Urnäsch AG, Rücklieferung · Elektrokorporation Wald-St. Peterzell, Rücklieferungspreise 2026 · Kanton Appenzell Ausserrhoden, Leitfaden für Solaranlagen, Juni 2024. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, Einspeisesätze ohne Mehrwertsteuer wie im Preisblatt des Werks ausgewiesen. Einwohnerzahlen per 1. Januar 2026 nach «Der Kanton in Zahlen 2026/27». Tarife und Fördersätze ändern jährlich.