Photovoltaik und Solaranlage in Tschappina
Tschappina: 50 Prozent des Solarpotenzials liegen an der Fassade
In Tschappina liegt das Netz beim Elektrizitätswerk der Stadt Zürich; der Haushaltstarif beläuft sich 2026 auf 26.28 Rappen je Kilowattstunde. Beim Rückliefern bleibt es beim gesetzlich garantierten Mindestbetrag von 6.00 Rappen exklusive Mehrwertsteuer, weil das Werk für Graubünden keinen aktuellen eigenen Wert publiziert. Die eigentliche Besonderheit dieser Gemeinde steht aber nicht im Tarifblatt, sondern im Solarpotenzialblatt des Bundes.
Haushaltstarif H4 der Bündner Gemeinden 2026, 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, inklusive Mehrwertsteuer. Median 30.62 Rappen, Spanne 28.11 Rappen.
Was eine Solaranlage in Tschappina kostet
Auf 1’500 Metern ist die Auslegung eine andere als im Talboden: Schneelast nach Norm, steile Neigung, damit der Schnee abgeht, und ein Montagezugang, der bei 140 Einwohnern auf 24.67 Quadratkilometern nicht selbstverständlich ist. Das rechnerische Dachpotenzial beträgt 7.5 Gigawattstunden im Jahr; zusammen mit den Fassaden sind es 11.27. Der Fassadenbeitrag entspricht damit 50 Prozent des Dachpotenzials — der höchste Wert aller 25 Gemeinden beider Regionen. Für die Kostenrechnung heisst das etwas Konkretes: Eine Fassadenvariante ist hier keine Notlösung, sondern eine ernsthafte Option, die man rechnen lassen sollte. Und sie ist die einzige Bauform, für die der Kanton überhaupt Geld gibt.
Der Betrag ohne Steuer lautet auf 24.308 Rappen. Das Netz beansprucht 10.735 Rappen davon, die Beschaffung 7.884; dazu 2.300 Rappen Bundeszuschlag, 1.55 Rappen Abgabe an die Gemeinde und 82.80 Franken jährliche Gebühr. Es sind exakt die Werte, die auch sieben Nachbargemeinden verrechnen — unterscheiden lässt sich Tschappina davon nur über die Bauform. Der kantonale Winterstrombeitrag zahlt 300 Franken je Kilowattpeak, höchstens 200’000 Franken, aber ausschliesslich für Flächen, die zwischen 60 und 90 Grad geneigt sind, nach Ost, Süd oder West zeigen und an einem Standort mit mehr als 1’250 Kilowattstunden Globalstrahlung je Quadratmeter und Jahr liegen. Schattenwurf ist ausgeschlossen, Freiflächen und aufgeständerte Steildachanlagen ebenfalls; bei einem Fassadenanteil von 50 Prozent trifft die Bedingung hier häufiger zu als in fast jeder anderen Bündner Gemeinde.
Was Ihr Solarstrom in Tschappina wert ist
| Position | 2026 | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| PositionStrom, den Sie beziehen | 202626.28 Rp./kWh | Was dahinterstecktStandardprodukt für einen Haushalt mit 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, inklusive Mehrwertsteuer. Ohne Mehrwertsteuer sind es 24.308 Rappen, darin 7.884 für die Energie, 10.735 für die Netznutzung, 2.300 Netzzuschlag des Bundes, 1.550 Abgaben an das Gemeinwesen und 1.839 Rappen weitere gesetzliche Positionen. |
| PositionStrom, den Sie einspeisen | 2026ab 6.00 Rp./kWh | Was dahinterstecktDie gesetzliche Untergrenze ohne Mehrwertsteuer für Anlagen bis 30 Kilowatt. Den eigenen Ansatz führt Elektrizitätswerk der Stadt Zürich auf dem eigenen Tarifblatt; er war für diese Seite nicht öffentlich abrufbar. Fragen Sie ihn vor der Bestellung ab — zwischen den Bündner Werken liegt hier ein Faktor von mehr als drei. |
| PositionIhr Vorteil je selbst verbrauchter kWh | 202620.3 Rp. | Was dahinterstecktDer Abstand zwischen dem, was Sie zahlen, und dem, was Sie für eingespeisten Strom bekommen. Gerechnet mit dem Bezugspreis inklusive und dem Einspeiseansatz ohne Mehrwertsteuer, so wie beide ausgewiesen sind. In Rongellen sind es 5.3 Rappen, in Bergün Filisur 33.4 — deshalb lohnt sich Eigenverbrauch nicht überall gleich stark. |
Tschappina im Region Viamala
Bezugspreis 2026 im Region Viamala, dazu die beiden kantonalen Eckwerte, Rappen je Kilowattstunde
ElCom-Daten 2026, Haushaltsprofil H4 mit 4’500 Kilowattstunden, inklusive Mehrwertsteuer. Wo eine Gemeinde mehrere Werke hat, steht der Tarif des Werks, das den Hauptteil des Gemeindegebiets versorgt — das ist nicht immer der günstigste.
Woher der Preis kommt: Energie und Netznutzung ohne Mehrwertsteuer
Ein hoher Preis hat zwei sehr verschiedene Ursachen. Ein grosser Energieanteil heisst teure Beschaffung — daran kann eine Gemeinde kurzfristig wenig ändern. Ein grosser Netzanteil heisst dünne Besiedlung und lange Leitungen je Anschluss. Nicht dargestellt sind der Netzzuschlag des Bundes und die kommunalen Abgaben.
Der Tarif von 26.28 Rappen entspricht dem Median der 25 Gemeinden und liegt 4.34 Rappen unter dem kantonalen Zentralwert. Aufschlussreicher ist die Potenzialreihe: Die drei höchsten Fassadenanteile beider Regionen entfallen auf Tschappina mit 50 Prozent, Avers mit 48 und Rheinwald mit ebenfalls 48 — alles Gemeinden zwischen 1’430 und 1’960 Metern. Die drei tiefsten Werte gehören zu Sils im Domleschg mit 28 Prozent, Thusis mit 33 und Cazis mit 34, alle im Talboden unter 730 Metern. Der Zusammenhang mit der Höhe ist damit belegt und nicht bloss plausibel. Für Sie folgt daraus, dass die kantonale Förderlogik und die Geografie Ihrer Gemeinde ausnahmsweise in dieselbe Richtung zeigen.
Ein gültiger Einspeisetarif des Werks für das Bündner Netzgebiet ist nicht abrufbar; das publizierte Blatt gilt seit dem 1. Juli 2015 und ist überholt. Es bleibt beim vom Bund gesetzten Mindestbetrag von 6.00 Rappen, der oberhalb einer Leistung von 30 Kilowatt mit Eigenverbrauch abschmilzt. Für Tschappina ist das insofern verkraftbar, als der Bezugspreis von 26.28 Rappen den Eigenverbrauch ohnehin viermal wertvoller macht als die Einspeisung. Ferienwohnungen mit geringer Belegung sind allerdings die Ausnahme: Dort geht der Ertrag überwiegend ins Netz, und die fehlende Zahl wird zum echten Problem der Kalkulation. Klären Sie den Ansatz deshalb vorab, wenn Sie ein Objekt mit tiefem Eigenverbrauch belegen wollen.
Wer in Tschappina was bezahlt
| Ebene | Was Sie bekommen | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| EbeneBund | Was Sie bekommenDie Einmalvergütung, ausgerichtet von Pronovo. Sie besteht aus einem Grundbetrag und einem Anteil je Kilowatt; steil gestellte Module bringen einen Zuschlag. | Was das für Sie bedeutetSie ist der verlässliche Teil der Rechnung. Die beiden Bündner Beiträge kommen nur dazu, wenn Ihre Anlage deren Bedingungen erfüllt — und die sind eng. |
| EbeneKanton Graubünden, Winterstrom | Was Sie bekommen300 Franken je Kilowatt-Peak, höchstens 200’000 Franken — aber nur für Anlagen mit einer Modulneigung von 60 bis 90 Grad an einem Standort mit mehr als 1’250 Kilowattstunden Globalstrahlung je Quadratmeter und Jahr. Artikel 23a des Bündner Energiegesetzes. | Was das für Sie bedeutet60 Grad und mehr heisst Fassade, Balkonbrüstung, Lawinenverbauung oder ein sehr steiles Stalldach — nicht das gewohnte Schrägdach. Wer ein normales Hausdach belegt, geht hier leer aus. Der Grund ist Winterstrom: Steile Module liefern im Dezember mehr, weil die Sonne tief steht und der Schnee abrutscht. |
| EbeneKanton Graubünden, Flächenpotential | Was Sie bekommen150 Franken je Kilowatt-Peak für die Leistung oberhalb von 30 Watt-Peak je Quadratmeter Energiebezugsfläche, höchstens 50’000 Franken. Artikel 23b. | Was das für Sie bedeutetDas belohnt, wer sein Dach voll belegt statt nur die Pflicht zu erfüllen. Gerechnet wird nur der Teil oberhalb der Schwelle, nicht die ganze Anlage. |
| EbeneKanton Graubünden, Batteriespeicher | Was Sie bekommenKeinen Beitrag. Die Massnahmenliste des Amts für Energie und Verkehr kennt keine Speichermassnahme. | Was das für Sie bedeutetEin Speicher muss sich aus dem gesparten Bezug tragen — und wie stark dieser Hebel ist, hängt hier mehr am Wohnort als in jedem anderen Kanton: zwischen der günstigsten und der teuersten Bündner Gemeinde liegen 28.11 Rappen. |
| EbeneGemeinde Tschappina | Was Sie bekommenTschappina erscheint auf der Bündner Ortschaftenliste des ewz-Förderprogramms und hat damit Zugang zu Beiträgen an Solaranlagen sowie, seit dem 1. August 2026, an Speicherbatterien. | Was das für Sie bedeutetKombiniert mit dem kantonalen Winterstrombeitrag ergibt sich hier eine für Graubünden seltene Konstellation: zwei Töpfe für eine steile Anlage. Achten Sie auf die Kumulationsgrenze — zusammen mit anderen öffentlichen Mitteln sind höchstens 50 Prozent der Projektkosten gedeckt. |
Beide kantonalen Beiträge setzen ein Gesuch vor Baubeginn voraus. Ein Jahresbudget oder Kontingent ist nicht publiziert. Achtung: Die Zahl 600 Franken je Kilowatt-Peak, die im Umlauf ist, ist überholt — der Förderflyer hält ausdrücklich fest, dass die publizierten Beträge die Mittel aus dem Aktionsplan Green Deal bereits enthalten.
Walsersiedlung am Glaspass, 140 Einwohner
Tschappina liegt auf 1’500 Metern über dem Domleschg und umfasst 24.67 Quadratkilometer, auf denen 140 Menschen leben — die kleinste Einwohnerzahl der acht Gemeinden mit diesem Tarif. Die Siedlung besteht aus Untertschappina und Obertschappina sowie drei weiteren Weilern. Es handelt sich um eine Walsersiedlung des 14. Jahrhunderts, deren Bewohner aus dem Safiental über den Glaspass kamen; Amtssprache ist Deutsch. Ein Ortsbild von nationaler Bedeutung ist für Tschappina nicht verzeichnet. Die Bauten liegen weit gestreut an einem nach Süden bis Südwesten geneigten Hang, mit ungewöhnlich guter Wintereinstrahlung auf senkrechte Flächen.
Wirtschaftlich prägen Alp- und Landwirtschaft sowie ein kleiner Wintersport die Gemeinde: Seit 1958 bestehen in Obergmeind drei Skilifte. Tschappina gehört zu den elf Gemeinden des Naturparks Beverin. Die Ortschaft liegt im Bündner Perimeter des ewz, dessen Programm Beiträge an Solaranlagen leistet und seit dem 1. August 2026 zusätzlich Speicherbatterien abdeckt. Ein kommunaler Zustupf besteht daneben nicht. Weil Beschneiung und Liftbetrieb im Winter Strom brauchen und die Photovoltaik im Sommer liefert, laufen Erzeugung und Bedarf hier gegenläufig — ein weiteres Argument für steile Flächen mit hohem Winteranteil.
Ortschaften und Lagen: Untertschappina, Obertschappina. Die Gemeinde zählt 140 Einwohner auf 2'467 Hektaren. Sie gehört zur Region Viamala — einer Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts, die seit 2016 die alten Kreise ablöst, aber weder über Baubewilligungen noch über Förderbeiträge entscheidet; dafür bleibt die Gemeinde zuständig. Postleitzahl des Hauptorts: 7428.
Was Sie in Tschappina bewilligen lassen müssen
Ein geschütztes Ortsbild gibt es nicht, doch die für Tschappina naheliegende Bauform bringt eigene Regeln mit sich. Die kantonale Anzeigeregel spricht ausdrücklich von Solaranlagen auf Dächern; eine Fassade darf ohne Meldung höchstens 6.0 Quadratmeter Absorberfläche tragen, jenseits der Bauzone sogar nur 2.0. Grössere Fassadenprojekte laufen deshalb über das ordentliche Baubewilligungsverfahren — enger gefasst, als man es nach den Bundesregeln vermuten würde, und ein Punkt für die Terminplanung. Beim Dach bleibt es beim raschen Weg: anzeigen, 15 Arbeitstage verstreichen lassen, bauen. Neubauten benötigen 10 Watt Erzeugungsleistung je Quadratmeter Energiebezugsfläche.
Das Verfahren steht in Artikel 40b der kantonalen Raumplanungsverordnung, der auf Artikel 40a verweist: Die Bauherrschaft zeigt das Vorhaben vor der Ausführung bei der kommunalen Baubehörde an, und diese hat 15 Arbeitstage Zeit für Einwände. Wörtlich: «Ohne Mitteilung innert 15 Arbeitstagen kann die Bauherrschaft mit der Ausführung beginnen.» Rechnen Sie mit gut drei Wochen — das kantonale Meldeformular spricht zwar von «15 Tagen», aber Arbeitstage sind gemeint.
Zwei Wahlrechte räumt Artikel 40b den Gemeinden ein: Sie können Anlagen in Industrie- und Gewerbezonen ganz bewilligungsfrei stellen, und sie können bei Schutzobjekten eine generelle Bewilligungspflicht anordnen. Ob Ihre Gemeinde davon Gebrauch gemacht hat, steht in ihrer Bauordnung. Bewilligungspflichtig bleiben in jedem Fall Anlagen an Kultur- und Naturdenkmälern und in Ortsbildschutzzonen.
Neubauten: Artikel 9b des Bündner Energiegesetzes und Artikel 23 der Energieverordnung verlangen 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche an eigener Stromerzeugung. Eine Ersatzabgabe ist in den einsehbaren Fassungen nicht vorgesehen — ein Unterschied zu St. Gallen mit bis zu 3’000 Franken je Kilowatt-Peak und Glarus mit 2’000. Die abrufbaren Erlasstexte hatten allerdings den Stand 1. Januar 2021; fragen Sie den aktuellen Stand bei der Gemeinde ab.
In drei Sprachen: Graubünden führt Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch als Amtssprachen. Das kantonale Meldeformular für Solaranlagen gibt es in allen dreien, das Gesuchsportal auch auf Italienisch, und das Sprachengesetz verlangt Energiegesetz, Energieverordnung und Raumplanungsverordnung in allen drei Fassungen.
Einfamilienhaus in Tschappina, 10 kWp
Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.
| Fall | Produktion | Eigenverbrauch | Gesparter Bezug | Vergütung | Nutzen je Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Fallohne Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch30 % | Gesparter Bezug749 CHF | Vergütung399 CHF | Nutzen je Jahr1'148 CHF |
| Fallmit Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch60 % | Gesparter Bezug1'498 CHF | Vergütung228 CHF | Nutzen je Jahr1'726 CHF |
Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 26.28 Rp./kWh Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer und 6.00 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer für die Rücklieferung. Der Herkunftsnachweis kommt separat dazu, und liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis höher, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.
Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach in Tschappina.
Wenn die Hälfte des Solarpotenzials Ihrer Gemeinde an den Wänden hängt, sollten Sie die Fassade rechnen lassen und nicht nur das Dach. Bis zu drei Betriebe aus der Region stellen Ihnen beide Varianten mit Kosten und Fördersumme gegenüber. Es entstehen Ihnen dabei keine Kosten.
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Datenstand 2. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · BFE, Solarpotenzial der Gemeinde Tschappina, Gemeindeblatt BFS 3669 · Kanton Graubünden, Leitfaden und Bedingungen Photovoltaik für Winterstrom, Version 1/26 · ElCom, Strompreise 2026, Tarifdaten für die Gemeinde Tschappina · Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden, BR 801.110, Artikel 40 Absatz 1 Ziffer 16 und Artikel 40b. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, Einspeisesätze ohne Mehrwertsteuer wie im Preisblatt des Werks ausgewiesen. Tarife und Fördersätze ändern jährlich.