Photovoltaik im Bezirk Mittelland
Mittelland: fünf Gemeinden, ein Werk, 31.07 Rappen
Bühler, Gais, Speicher, Teufen und Trogen bilden das Mittelland, und alle fünf werden von den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken beliefert: 31.07 Rappen je Kilowattstunde im Haushaltstarif 2026. Kantonsweit reicht die Spanne von 31.07 bis 35.43 Rappen, in dieser Landschaft kommt sie jedoch nicht zum Tragen. Rücklieferungen aus Anlagen bis 30 Kilowatt sind gesetzlich mit 6.00 Rappen ohne Mehrwertsteuer nach unten gesichert; das Werk sagt diesen Wert zu und rechnet 1.50 Rappen für den Herkunftsnachweis obendrauf.
Theoretischer Deckungsgrad aller zwanzig Ausserrhoder Gemeinden nach der kantonalen Potenzialrechnung.
Was eine Solaranlage im Mittelland kostet
Weil Tarif und Verfahren in allen fünf Gemeinden gleich sind, entscheidet über den Preis einer Anlage allein das Dach. Die Spannweite ist trotzdem beachtlich: Sie reicht vom Reihenhaus in Speicher über das Bauernhaus am Gäbrishang bis zur Fabrikhalle in Bühler und zum Palasthaus am Trogner Landsgemeindeplatz. Entsprechend unterschiedlich fallen Gerüst, Befestigungssystem, Kabelweg und Planungsaufwand aus — und entsprechend wenig sagt ein Franken-pro-Kilowatt-Wert aus, der aus einer anderen Gemeinde stammt. Fordern Sie Angebote mit getrennten Positionen an und lassen Sie die Auslegung auf Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch rechnen. Wie viel ein bestimmtes Dach hergibt, zeigt sonnendach.ch des Bundes; auf dieses Werkzeug verweist der Kanton, weil er kein eigenes Verzeichnis dieser Art betreibt.
Der Bezugspreis ist in der ganzen Landschaft identisch und deshalb rasch erklärt: 31.07 Rappen mit Mehrwertsteuer, 28.741 ohne, auf die Lieferung entfallen 13.968, auf die Netznutzung 10.913 Rappen, den Rest teilen sich Netzzuschlag und weitere vorgeschriebene Posten. Kommunale Abgaben erhebt keine der fünf Gemeinden. Dieselben Werte gelten in neun weiteren Ausserrhoder Gemeinden, von Grub bis Waldstatt. Für die Wirtschaftlichkeit heisst das, dass sich zwischen Bühler und Trogen kein Standortvorteil aus dem Tarif ableiten lässt — der Unterschied liegt in der Dachfläche, in der Zonenzugehörigkeit und im Verbrauchsprofil. Wer selbst verbraucht, spart die vollen 31.07 Rappen; wer einspeist, erhält zugesicherte 7.50 Rappen ohne Mehrwertsteuer inklusive Herkunftsnachweis.
Tarif, Deckungsgrad und Zonenlage im Vergleich
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| Gemeinde | Bezug 2026 | Deckungsgrad | Landwirtschaftszone | Einwohner | Werk |
|---|---|---|---|---|---|
| GemeindeTrogen | Bezug31.07 Rp. | Deckungsgrad79.3 % | Landwirtschaftszone41 % | Einwohner1'954 | WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG |
| GemeindeTeufen | Bezug31.07 Rp. | Deckungsgrad77.4 % | Landwirtschaftszone35 % | Einwohner6'659 | WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG |
| GemeindeBühler | Bezug31.07 Rp. | Deckungsgrad72.0 % | Landwirtschaftszone28 % | Einwohner1'968 | WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG |
| GemeindeSpeicher | Bezug31.07 Rp. | Deckungsgrad71.6 % | Landwirtschaftszone20 % | Einwohner4'511 | WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG |
| GemeindeGais | Bezug31.07 Rp. | Deckungsgrad62.9 % | Landwirtschaftszone43 % | Einwohner3'161 | WerkSt. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG |
Wo ein zweites Werk ausgewiesen ist, führt die ElCom mehrere Netzbetreiber für dasselbe Gemeindegebiet. In Schwellbrunn beliefert die Elektrokorporation Wald-St. Peterzell die Gebiete Beldschwende und Tüfi, in Urnäsch versorgt das Elektrizitätswerk Urnäsch den grössten Teil der Gemeinde, und in Reute teilen sich drei Korporationen das Gebiet. Welches Werk Ihre Adresse versorgt, steht auf Ihrer Stromrechnung.
Was die Gemeinden voneinander trennt
Theoretischer Deckungsgrad, Dachpotenzial im Verhältnis zum Stromverbrauch, in Prozent
Kantonale Berichte «Solarenergiepotential» vom Februar 2017, Bezugsjahr 2009, gerechnet mit 15 Prozent Modulwirkungsgrad und 80 Prozent Performance Ratio; berücksichtigt sind Dachflächen ab 40 Quadratmetern flach beziehungsweise 15 Quadratmetern geneigt. Die Reihe taugt als Rangfolge und Struktur, nicht als Aussage über den heutigen Ausbaustand.
Anteil des Dachpotenzials in der Landwirtschaftszone, in Prozent
Je höher dieser Anteil, desto mehr der geeigneten Dächer stehen ausserhalb der Bauzone. Dort beurteilt neben der Gemeinde die kantonale Abteilung Raumentwicklung, was das Verfahren länger macht.
Das Mittelland ist die einheitlichste der drei Landschaften, auch im Deckungsgrad: Trogen liegt bei 79.3 Prozent, danach folgen Teufen mit 77.4, Bühler mit 72.0, Speicher mit 71.6 und Gais mit 62.9. Alle fünf liegen damit im mittleren Feld des Kantons, dessen Werte von 34.3 Prozent in Wolfhalden bis 152.6 Prozent in Hundwil reichen; der kantonale Median beträgt 78.3 Prozent. Was die fünf unterscheidet, ist nicht die Grösse, sondern die Zonenstruktur: In Speicher liegen nur 20 Prozent des Dachpotenzials in der Landwirtschaftszone und rund 65 Prozent in den Wohnzonen, in Gais stehen 43 gegen 41 Prozent, und in Bühler tragen Industrie- und Gewerbebauten mit 26 Prozent den höchsten Anteil. Beim Volumen führt Teufen mit 20’961 Megawattstunden Potenzial und 2’951 geeigneten Gebäuden vor Gais mit 13’492, Speicher mit 12’969, Bühler mit 6’798 und Trogen mit 6’238 Megawattstunden. Die Werte kommen aus der kantonalen Berichtsreihe, die im Februar 2017 erschien und auf dem Verbrauchsjahr 2009 fusst — als Rangliste taugt sie, als Bestandsaufnahme von heute nicht.
Für die Einspeisung gilt in allen fünf Gemeinden dasselbe Preisblatt. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt setzt die SAK 6.00 Rappen ohne Mehrwertsteuer als Boden und vergütet stattdessen den Referenz-Marktpreis, sobald dieser höher liegt; der Bund publiziert ihn quartalsweise und wies für 2026 zunächst 10.27, danach 3.90 Rappen aus. Ab 30 Kilowatt ohne Eigenverbrauch sind es 6.20 Rappen; kommt bei Anlagen ab 30 Kilowatt Eigenverbrauch hinzu, schmilzt der Boden im Verhältnis von dreissig Kilowatt zur Leistung — sechzig Kilowatt ergeben 3.00, hundertfünfzig Kilowatt noch 1.20 Rappen. Für den Herkunftsnachweis fliessen gesondert 1.50 Rappen; Eingabetermine sind der 15. November sowie der 15. Februar, Mai und August; verlangt sind ausserdem eine Erstellung nach dem Jahr 2000, eine nicht freistehende Bauweise und der Eintrag bei Pronovo. Praktisch bedeutet die Degression, dass grosse Dächer hier nur dann voll belegt werden sollten, wenn ein hoher Eigenverbrauch dahintersteht.
Wer im Mittelland was bezahlt
| Ebene | Was Sie bekommen | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| EbeneBund | Was Sie bekommenDie Einmalvergütung von Pronovo — eine Grundpauschale, ein Betrag je installiertem Kilowatt und ein Aufschlag für sehr steile Flächen. | Was das für Sie bedeutetSie ist die Grundlage von allem: Der kantonale Beitrag bemisst sich als Prozentsatz genau dieser Summe. Angemeldet wird die Anlage von dem Betrieb, der bei Ihnen baut. |
| EbeneKanton, Massnahme kM-21 | Was Sie bekommenHöchstens 50 Prozent der Einmalvergütung des Bundes obendrauf, bei Inbetriebnahme ab dem 1. September 2025 — davor waren es bis zu 100 Prozent. Obergrenze Fr. 100’000 je Vorhaben, Mindestleistung 2 kWp. Ausgeschlossen sind Anlagen mit hoher Einmalvergütung ohne Eigenverbrauch und Anlagen mit Auktionszuschlag. | Was das für Sie bedeutetAppenzell Ausserrhoden legt als einer der wenigen Kantone überhaupt etwas auf die Bundesvergütung drauf. Rechnen Sie mit rund der Hälfte dessen, was Pronovo Ihnen zusichert. |
| EbeneKanton, Zeitpunkt des Gesuchs | Was Sie bekommenBei der Photovoltaik reichen Sie erst nach der Inbetriebnahme ein — und erst, wenn der Entscheid des Bundes zur Einmalvergütung rechtskräftig ist. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2022 und Ende 2026 läuft die Frist bis Ende 2027. | Was das für Sie bedeutetDas ist die Ausnahme von der sonst geltenden Regel, dass ein Fördergesuch vor Baubeginn vorliegen muss — und ein häufiges Missverständnis. Wer hier vorher einreicht, reicht zu früh ein. Eine erteilte Zusicherung verfällt nach 24 Monaten. |
| EbeneKanton, Batteriespeicher | Was Sie bekommenKeinen Beitrag. Die kantonale Massnahmenliste kennt keine Speichermassnahme. | Was das für Sie bedeutetEin Speicher muss sich hier allein über den Eigenverbrauch rechnen. Das fällt stärker ins Gewicht als anderswo, weil die Einspeisevergütung des grössten Werks bei grösseren Anlagen mit der Leistung sinkt. |
| EbeneKanton, Beratung | Was Sie bekommenMassnahme ikM-20: eine Pauschale von Fr. 300 für eine Beratung zur Solarenergie, ausschliesslich über den Verein Energie AR/AI. | Was das für Sie bedeutetEine bezahlbare Zweitmeinung, bevor Sie sich für eine Offerte entscheiden. |
| EbeneDie Gemeinden | Was Sie bekommenKeine der fünf Gemeinden weist einen publizierten Beitrag an Photovoltaikanlagen aus. Teufen und Speicher führen Seiten zu Energieförderung und Energiestadt, deren Inhalt nicht überprüfbar war; dort ist ein kommunaler Beitrag weder belegt noch ausgeschlossen. | Was das für Sie bedeutetRechnen Sie vorerst allein mit dem Pronovo-Beitrag und mit kM-21 aus der Kantonskasse. Eine Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung von Teufen oder Speicher lohnt sich, bevor Sie ein Angebot unterschreiben. |
Fünf Gemeinden zwischen Gäbris und Sitter
Das Mittelland liegt zwischen dem Alpsteinvorland und dem Hügelzug über dem Bodensee und umfasst fünf Gemeinden: Teufen mit 6’659, Speicher mit 4’511, Gais mit 3’161, Bühler mit 1’968 und Trogen mit 1’954 Einwohnerinnen und Einwohnern. Eine Verwaltungsebene steht hinter dem Namen nicht: Die Ausserrhoder Bezirke wurden 1995 aufgehoben, Mittelland ist seither eine Landschaftsbezeichnung, und für Bewilligung und Meldung ist jede Gemeinde selbst zuständig. Die Höhenlagen liegen eng beieinander — Bühler 826 Meter im Rotbachtal, Trogen 903, Gais 933 und Speicher 936 Meter, Teufen zwischen 800 und 1’000 Metern —, was für die Ertragsprognose günstig ist, denn diese Lagen liegen in der Regel über dem Bodenseenebel. Flächenmässig reicht die Spanne von 559 Hektaren in Bühler bis 2’119 Hektaren in Gais. Zwei der acht kantonalen Ortsbilder von nationaler Bedeutung liegen hier: das Dorf Gais und Trogen.
Zwei der drei verbliebenen Ausserrhoder Energiestädte stehen im Mittelland: Speicher trägt das Label seit 2009, Teufen seit 2012. Trogen kam 2014 dazu, liess die Zertifizierung aber Ende 2025 auslaufen, nachdem der Gemeinderat im Juli 2025 den Ausstieg beschlossen hatte — Übersichten, die Trogen noch als Energiedorf führen, sind überholt. Bühler und Gais tragen kein Label. Wirtschaftlich reicht das Spektrum von der Industrie in Bühler mit Tisca, Elbau, Goba und Herbamed über das Rechenzentrum Ostschweiz in Gais, dessen eigene Anlage jährlich 230’000 Kilowattstunden liefert, bis zu den Verwaltungs- und Bildungsbauten in Trogen, wo die kantonalen Gerichts- und Polizeibehörden ihren Sitz haben. Eigene Gemeindebeiträge an Photovoltaik lassen sich in keiner der fünf Gemeinden belegen; für Teufen und Speicher liessen sich die einschlägigen Seiten nicht auswerten, weshalb dort weder ein Beitrag noch dessen Fehlen behauptet werden kann.
Was Sie im Mittelland bewilligen lassen müssen
Das Verfahren ist in allen fünf Gemeinden dasselbe, die Auslöser sind es nicht. Eine baubewilligungsfreie Anlage ist nach Artikel 40a Absatz 3 der Bauverordnung der Gemeinde vorweg auf dem kantonalen Formular anzuzeigen; Absatz 4 gibt sie frei, sobald dreissig Tage seit Eingang ohne behördlichen Einwand verstrichen sind — eine Einwendungsfrist der Behörde, keine Wartezeit, die Sie einplanen müssten. In Gais und Trogen liegt je ein Ortsbild von nationaler Bedeutung, und dort ist die Anlage nach Absatz 2 bewilligungspflichtig, wobei zusätzlich die kantonale Abteilung Raumentwicklung beurteilt. In Bühler, Speicher und Teufen besteht kein solches Ortsbild — die verbreitete Annahme, Teufen und Speicher seien im Bundesinventar geführt, trifft nicht zu —, sodass dort die kommunale Ortsbildschutzzone der massgebliche Auslöser ist. Ausserhalb der Bauzone kommt überall die kantonale Beurteilung dazu; das betrifft in Gais 43 und in Trogen 41 Prozent des Dachpotenzials, in Speicher dagegen nur 20 Prozent. Genügend angepasst heisst dabei: zwanzig Zentimeter Aufbauhöhe als Grenze, im Grundriss kein Überstand über das Dach, reflexionsarme Ausführung nach heutigem Stand und eine geschlossene Verlegung.
Seit dem 1. Januar 2026 regelt Artikel 40a der Bauverordnung das Verfahren. Baubewilligungsfreie Solaranlagen sind der Baubewilligungsbehörde vor der Ausführung mit einem kantonalen Formular zu melden; gebaut werden darf, wenn die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhebt. Das ist eine Einwendungsfrist der Gemeinde und keine Wartefrist, die Sie vorab einplanen müssten — läuft sie ohne Einwand ab, ist der Weg frei. Zuständig ist die Gemeinde; das Formular stammt vom Kanton.
Immer baubewilligungspflichtig sind nach Absatz 2 Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in kommunalen Ortsbildschutzzonen und in Ortsbildschutzzonen von nationaler Bedeutung, dazu Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern kantonaler oder nationaler Bedeutung, Objekte mit Erhaltungsziel A und Objekte in Gebieten des Bundesinventars der Landschaften. Bei Vorhaben ausserhalb der Bauzone, in kantonalen Schutzzonen und in Ortsbildern nationaler Bedeutung beurteilt zusätzlich die kantonale Abteilung Raumentwicklung. Genügend angepasst heisst nach dem kantonalen Leitfaden kumulativ: höchstens 20 Zentimeter im rechten Winkel über der Dachfläche, von oben gesehen nicht darüber hinausragend, nach dem Stand der Technik reflexionsarm und kompakt angeordnet.
Neubauten: Seit dem 1. Januar 2023 verlangt Artikel 10a des Energiegesetzes, dass ein Teil des Strombedarfs am Gebäude selbst erzeugt wird — nach Artikel 19a bis der Verordnung mindestens 10 Watt je Quadratmeter Energiebezugsfläche, wobei nie 30 Kilowatt oder mehr verlangt werden. Eine Ersatzabgabe gibt es nicht: Wer nicht am eigenen Gebäude baut, beteiligt sich an einer neuen Gemeinschaftsanlage, dann sind 30 Watt je Quadratmeter gefordert, die 30-Kilowatt-Grenze entfällt, und die Beteiligung läuft 20 Jahre. Ausgenommen sind Erweiterungen mit weniger als 50 Quadratmetern neuer Energiebezugsfläche. Einen kantonalen Photovoltaik-Kataster gibt es nicht — der Kanton verweist für die Dacheignung auf sonnendach.ch des Bundes.
Einfamilienhaus in Teufen, 10 kWp
Nach rechts wischen — diese Rechnung ist breiter als der Bildschirm.
| Fall | Produktion | Eigenverbrauch | Gesparter Bezug | Vergütung | Nutzen je Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Fallohne Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch30 % | Gesparter Bezug885 CHF | Vergütung399 CHF | Nutzen je Jahr1'284 CHF |
| Fallmit Speicher | Produktion9’500 kWh | Eigenverbrauch60 % | Gesparter Bezug1'771 CHF | Vergütung228 CHF | Nutzen je Jahr1'999 CHF |
Womit gerechnet wurde: 950 Kilowattstunden je Kilowatt Leistung und Jahr, 30 Prozent Eigenverbrauch ohne und 60 Prozent mit Batterie, 31.07 Rp./kWh Bezugspreis inklusive Mehrwertsteuer und 6.00 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer für die Rücklieferung, so wie beide Werte ausgewiesen sind. Der Herkunftsnachweis kommt separat dazu, und liegt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis höher, verbessert sich das Ergebnis. Anschaffung, Einmalvergütung, Versicherung und Unterhalt sind nicht enthalten. Bandbreiten, keine Zusagen.
Bis zu 3 Offerten aus der Region — für Ihr Dach in Teufen.
Fünf Gemeinden, ein Werk, ein Preis — was Ihr Vorhaben unterscheidet, ist das Dach. Nennen Sie die Postleitzahl und ein paar Angaben dazu, dann erreichen Sie höchstens drei Fachbetriebe der näheren Umgebung, die je einen eigenen Vorschlag durchrechnen. Kosten entstehen Ihnen dabei keine.
Die Gemeinden im Mittelland
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Datenstand 2. September 2026. Quellen: ElCom — Strompreise 2026, Standardprodukt H4 · Pronovo — Einmalvergütung Photovoltaik · BFE — Referenz-Marktpreis · Kanton Appenzell Ausserrhoden, Solarenergie und Potenzialberichte · SAK, Produktsammlung Energie 2026 inklusive Rücklieferung · Bauverordnung Appenzell Ausserrhoden, bGS 721.11, Artikel 40a · Kanton Appenzell Ausserrhoden, Energiestadt. Bezugspreise inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer, Einspeisesätze ohne Mehrwertsteuer wie im Preisblatt des Werks ausgewiesen. Einwohnerzahlen per 1. Januar 2026 nach «Der Kanton in Zahlen 2026/27». Tarife und Fördersätze ändern jährlich.