Thurgau · St. Gallen · Graubünden · Schaffhausen · Glarus · Appenzell
Offerten für Ihre Solaranlage — von regionalen Fachfirmen aus Ihrer Gegend.
Sie sagen uns, wo Ihr Dach steht und wie es aussieht. Wir holen die Offerten ein, bei Fachbetrieben, die in Ihrer Region tätig sind. Sieben kurze Fragen, danach Ihre Kontaktdaten — den Rest übernehmen wir.
Ablauf
So kommen Sie in zwei Minuten zu Ihren Offerten
Sieben Fragen zu Dach, Zeitpunkt und Speicher. Nichts davon müssen Sie nachschlagen.
Wir suchen Fachbetriebe, die in Ihrer Region tätig und für Ihre Anfrage verfügbar sind.
Sie erhalten bis zu drei Offerten und vergleichen in Ruhe. Kommt nur eine, ist auch das in Ordnung.
Förderantrag, Anmeldung beim Werk, Meldung an die Gemeinde: das übernimmt der Betrieb. Sie unterschreiben.
Kostet Sie nichts, verpflichtet Sie zu nichts. Wenn Ihnen keine Offerte zusagt, ist die Sache damit erledigt. Werbung ausserhalb Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns keine.
Kosten
Was eine Solaranlage kostet — und warum die Offerten auseinandergehen
Für ein Einfamilienhaus mit rund 10 Kilowattpeak liegen die Angebote erfahrungsgemäss zwischen 18'000 und 24'000 Franken vor Förderung, ein Batteriespeicher zwischen 6'000 und 11'000 Franken. Das sind Erfahrungswerte aus vermittelten Projekten, kein Festpreis — und keine Marktstatistik.
Interessanter als die Spanne ist ihr Grund. Dieselbe Anlage, dasselbe Dach, dieselben Module: Zwischen der teuersten und der günstigsten Offerte liegt regelmässig ein spürbarer Abstand. Das kommt nicht von der Technik, sondern von Auslastung, Anfahrtsweg und Einkaufskonditionen des jeweiligen Betriebs. In den Bergregionen kommt der Anfahrtsweg stärker zum Tragen als im Thurgauer Mittelland. Wer nur eine Offerte einholt, erfährt davon nichts.
Förderung und Vergütung
In der Ostschweiz entscheidet Ihr Werk über die Rechnung
Drei Beträge zählen, und nur der erste ist überall gleich. Die Einmalvergütung von Pronovo gilt schweizweit: für Anlagen unter 30 Kilowatt 360 Franken je Kilowatt angebaut und 400 Franken integriert, ab 30 Kilowatt 300 Franken angebaut. Dazu kommt ein Grundbeitrag, dessen Höhe nicht öffentlich beziffert ist — wir nennen ihn deshalb nicht.
Der zweite Betrag ist die Rücklieferung: was Ihr Werk für den Strom zahlt, den Sie nicht selbst verbrauchen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Mindestvergütung von 6.0 Rappen je Kilowattstunde bis 30 Kilowatt. Entscheidender ist in der Ostschweiz aber die andere Seite der Rechnung, der Bezugspreis: Er reicht 2026 von 11.32 Rappen in Rongellen bis 44.72 Rappen in Bischofszell — Faktor vier im selben Einzugsgebiet. Wo Sie viel für den Bezug zahlen, ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde entsprechend mehr wert.
Der dritte Betrag ist der kantonale. Graubünden zahlt 300 Franken je Kilowattpeak, allerdings nur bei einer Neigung von 60 bis 90 Grad. Appenzell Ausserrhoden fördert mit bis zu 50 Prozent der Bundes-Einmalvergütung. Glarus kennt einen Bonus für steile Anlagen ab 75 Grad. Für Speicher zahlen Thurgau und Schaffhausen je 1'000 Franken ab 10 Kilowattstunden. In St. Gallen und Appenzell Innerrhoden haben wir keinen kantonalen Beitrag gefunden; die Stadt St. Gallen zahlt jedoch 50 Prozent des Leistungsbeitrags bis 100 Kilowattpeak. Diese Unterschiede sind der Grund, warum wir für jede Gemeinde eine eigene Seite mit ihren eigenen Zahlen führen.
Ihre Region
Solaranlage in Ihrem Kanton
Jede dieser Seiten nennt den Strompreis Ihres Werks für 2026, die Rückliefervergütung, die Förderung Ihrer Gemeinde und eine durchgerechnete Beispielanlage — mit Quelle und Datenstand. Nicht dieselbe Seite mit ausgetauschtem Ortsnamen, sondern die Zahlen, die bei Ihnen tatsächlich gelten.
Ihre Gemeinde fehlt noch? Wir bauen die Liste Kanton für Kanton aus. Bis dahin geben Sie Ihre Postleitzahl oben ein — die Anfrage funktioniert für die ganze Ostschweiz.
Wer wir sind
Warum wir vermitteln, statt selbst zu bauen
ULTRASOLARANLAGE baut keine Anlagen. Wir bringen Ihre Anfrage zu Fachbetrieben, die in Ihrer Gegend arbeiten, und geben Ihre Angaben allen angefragten Betrieben in derselben Form weiter, damit die Offerten auf denselben Annahmen beruhen. Bezahlt werden wir vom Betrieb, wenn ein Auftrag zustande kommt, nicht von Ihnen.
Das hat einen Nachteil, den Sie kennen sollten: Wir haben kein eigenes Montageteam, das wir Ihnen schicken können. Und es hat einen Vorteil: Wir müssen Ihnen keine Anlage verkaufen, die gerade im Lager steht. Wenn sich eine Anlage bei Ihnen nicht rechnet, sagen wir das — auf den Gemeindeseiten steht das an mehreren Stellen ausdrücklich.
ULTRASOLARANLAGE, Zürcherstrasse 64, 8500 Frauenfeld
Speicher
Batteriespeicher: wann er sich rechnet — und wann nicht
Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von typischerweise rund 30 auf rund 60 Prozent. Beides sind Annahmen, keine Messwerte — Ihr tatsächlicher Wert hängt davon ab, wann Sie zu Hause sind. Was der Speicher bringt, ist die Differenz zwischen dem, was Sie sonst für Strom zahlen, und dem, was Sie fürs Einspeisen bekommen.
Nirgends ist dieser Abstand so unterschiedlich wie in der Ostschweiz. In Bischofszell mit 44.72 Rappen Bezugspreis und 6.0 Rappen Mindestvergütung ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde fast 39 Rappen wert — dort trägt sich ein Speicher schnell. In Rongellen mit 11.32 Rappen bleiben rund 5 Rappen, und der Speicher rechnet sich über seine Lebensdauer kaum. Dieselbe Anlage, dieselbe Batterie, ein völlig anderes Ergebnis.
Wann er sich eher nicht lohnt: wenn Sie tagsüber ohnehin viel Strom brauchen und der Eigenverbrauch schon hoch ist; wenn Ihr Werk günstig liefert; oder wenn das Budget knapp ist und die 6'000 bis 11'000 Franken besser in mehr Modulfläche fliessen. Ein Speicher lässt sich später nachrüsten, Dachfläche nicht beliebig.
Häufige Fragen
Was Sie vor der Anfrage wissen wollen
01Wie viele Offerten bekomme ich, und von wem?
Bis zu drei. Wir fragen Fachbetriebe an, die in Ihrer Region arbeiten. Wie viele antworten, hängt von Ihrer Gegend und von der Auslastung ab — im Thurgau und im Rheintal sind es meist mehr als in den Bündner Seitentälern. Kommt nur eine Offerte zurück, sagen wir Ihnen das, statt eine zweite künstlich zu beschaffen.
Die Namen der Betriebe erfahren Sie mit der Offerte, nicht vorher.
02Ist das wirklich kostenlos?
Ja. Für Sie entstehen keine Kosten, weder für die Anfrage noch für die Offerten. Wir werden vom ausführenden Betrieb bezahlt, und zwar erst dann, wenn ein Auftrag zustande kommt. Das bedeutet auch: Sie gehen mit der Anfrage keine Verpflichtung ein und können jederzeit abbrechen.
03Was passiert mit meinen Angaben?
Ihre Angaben gehen an die Betriebe, die für Sie offerieren — sonst an niemanden. Sie werden nicht weiterverkauft und nicht für Werbung Dritter verwendet. Wenn Sie später keine Kontaktaufnahme mehr wünschen, genügt eine Mail, und wir stoppen das.
04Wie lange dauert es, bis ich etwas höre?
In der Regel meldet sich der erste Betrieb innert eines Werktags. Bis alle Offerten vorliegen, vergehen je nach Auslastung einige Tage — seriös rechnen kann ein Betrieb erst, wenn er Ihr Dach kennt, und dafür braucht es meist eine kurze Rückfrage oder eine Begehung.
05Muss ich mich um Förderung und Bewilligung kümmern?
Nein, das übernimmt der ausführende Betrieb. Er meldet die Anlage bei Pronovo an, reicht ein allfälliges kantonales Gesuch ein und macht die Meldung an die Gemeinde. Sie unterschreiben, mehr nicht.
Wichtig ist nur die Reihenfolge: Kantonale und kommunale Förderbeiträge müssen fast überall vor Baubeginn beantragt werden. Wer zuerst baut und dann fragt, geht leer aus.
06Brauche ich überhaupt eine Bewilligung?
Auf den meisten Dächern nicht. Genügend angepasste Anlagen sind nach Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes bewilligungsfrei, es genügt eine Meldung. Im Thurgau sind Anlagen bis 35 Quadratmeter in der Bauzone sogar ohne Meldung möglich; darüber ist die Meldung 20 Tage vor Baubeginn einzureichen. Anders ist es in Schutzzonen und Ortsbildschutzgebieten, etwa in der Altstadt von Stein am Rhein oder in Chur: dort wird geprüft.
Welche Regel bei Ihnen gilt, steht auf der Seite Ihrer Gemeinde.
07Lohnt sich eine Anlage bei den heutigen Vergütungen noch?
Die Rechnung hat sich verschoben, und zwar deutlich. Der Referenzmarktpreis für Sonne lag im ersten Quartal 2026 bei 10.27 Rappen und im zweiten bei 3.896 Rappen — unter der Mindestvergütung. Praktisch heisst das: Für den eingespeisten Strom bekommen Sie derzeit meist die 6.0 Rappen und nicht mehr.
Damit verschiebt sich der Nutzen vom Einspeisen zum Eigenverbrauch — und genau deshalb ist Ihr Bezugspreis so wichtig. In der Ostschweiz reicht er von 11 bis 45 Rappen. Wo er hoch ist, rechnet sich eine Anlage schneller als anderswo in der Schweiz.
08Gilt in meinem Kanton eine Solarpflicht?
In unserem Gebiet nachweislich nur in Graubünden, dort seit dem 1. Januar 2021 für bestimmte Neubauten. In Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen, Glarus und beiden Appenzell haben wir keine geltende Pflicht für Wohnbauten gefunden.
Unabhängig davon gilt: Was sich rechnet, entscheidet Ihr Strompreis, nicht die Vorschrift.
Bis zu drei Offerten für Ihr Dach — kostenlos und unverbindlich.
Sieben Fragen, zwei Minuten. Die Anmeldungen und Gesuche übernehmen wir.
Datenstand 1. September 2026. Einmalvergütung: Pronovo, Ansätze 2026. Mindestvergütung 6.0 Rp./kWh: Art. 15 Energiegesetz und Art. 12 Energieverordnung, in Kraft seit 1. Januar 2026. Referenzmarktpreis Sonne: Bundesamt für Energie, Q1 2026 10.27 Rp./kWh, Q2 2026 3.896 Rp./kWh; Q3 und Q4 noch nicht publiziert. Strompreise 2026 für 310 Gemeinden der Ostschweiz: ElCom-Tarifdaten und Tarifblätter der Werke, Standardprodukt H4, inklusive 8.1 Prozent Mehrwertsteuer. Kantonale Förderung: Graubünden Fassung 1/26, Appenzell Ausserrhoden kM-21, Glarus GL-31, Thurgau und Schaffhausen Speicherbeitrag. Meldeverfahren: Art. 18a Raumplanungsgesetz, Art. 32a Raumplanungsverordnung; Thurgau § 50a PBG und § 50b PBV.
Der Preisrahmen von 18'000 bis 24'000 Franken ist ein Erfahrungswert aus vermittelten Projekten. Er wird derzeit ausgewertet; bis dahin ist er als Erfahrungswert gekennzeichnet und nicht als zugesicherte Eigenschaft zu verstehen. Ertrag von 950 bis 1'050 kWh je kWp und Jahr sowie Eigenverbrauch von 30 beziehungsweise 60 Prozent sind Annahmen, keine Messwerte.